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Deutschland muss Flüchtling zurückholen

Ein Syrer, der nur einen Tag nach seiner Einreise wieder abgeschoben wurde, muss wieder nach Deutschland geholt werden, entschied ein Gericht.

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Abgelehnte Asylbewerber steigen am Baden-Airport im Rahmen einer landesweiten Sammelabschiebung in ein Flugzeug.
Abgelehnte Asylbewerber steigen am Baden-Airport im Rahmen einer landesweiten Sammelabschiebung in ein Flugzeug. © Archivbild/Patrick Seeger/dpa

München. Deutschland muss einen nach Griechenland abgeschobenen Flüchtling aus dem Bürgerkriegsland Syrien zurückholen. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden, wie ein Justizsprecher am Freitag bestätigte. Die Bundesrepublik werde "verpflichtet, die umgehende Rückholung des Antragstellers aus Griechenland zu veranlassen", heißt es in dem Beschluss vom 4. Mai. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl wertete den Beschluss als "Klatsche" für Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

Der Syrer war im August vergangenen Jahres abgeschoben worden - nur einen Tag, nachdem ihn Bundespolizisten ohne Papiere bei der Einreise über Kiefersfelden in einem Zug nach München entdeckt hatten. Aus Sicht des Gerichts hätte jedoch das sogenannte Dublin-Verfahren der EU angewendet werden müssen, sagte ein Gerichtssprecher. Die Abschiebung sei deshalb "rechtswidrig und verletzt den Antragsteller als belastende Maßnahme auch in seinen Rechten".

Linke: "Deal" mit Griechenland beenden

Pro Asyl bezeichnete die Vereinbarung mit Griechenland, um Flüchtlinge direkt an der deutsch-österreichischen Grenze zurückschicken zu können, als "eindeutig rechtswidrig". Damit werde auch gegen EU-Recht verstoßen. Die Linke im Bundestag forderte von Seehofer, den "Deal" mit Griechenland und auch mit Spanien jetzt sofort zu beenden.

Der Rechtsanwalt des Flüchtlings, Matthias Lehnert, sagte: "Das Verwaltungsgericht sagt klar und deutlich: Verfahrensvorgaben und die Verpflichtung, die Einhaltung der Menschenrechte zu prüfen, können nicht durch Schnellverfahren an der Grenze, zumal durch die Bundespolizei, ersetzt werden. Die Dublin-Verordnung kann nicht einseitig oder durch eine Vereinbarung zwischen zwei Mitgliedstaaten umgangen werden." (dpa)