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Keine Einbürgerung für Oberarzt

Einem Mann wird die deutsche Staatsbürgerschaft verweigert, weil er sich weigert, Frauen die Hände zu schütteln.

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Der Arzt hatte gegen die Ablehnung seines Antrags durch ein Landratsamt erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt.
Der Arzt hatte gegen die Ablehnung seines Antrags durch ein Landratsamt erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt. © dpa

Mannheim. Wer wegen einer fundamentalistischen Wertvorstellung ablehnt, Frauen die Hand zu schütteln, darf nach einem Gerichtsurteil nicht eingebürgert werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Einbürgerungsantrag eines libanesischen Staatsangehörigen deshalb abgelehnt. Die Einstellung des Mannes gewährleiste nicht, dass er sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordne, teilte das Gericht am Freitag in Mannheim mit. Zuvor hatte der Mann gegen die Ablehnung seines Antrags durch ein Landratsamt erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt.

Der Mann lehnt nach Darstellung des Gerichts das Händeschütteln mit jeder Frau ab, weil sie ein anderes Geschlecht hat und damit per se als eine dem Mann drohende Gefahr sexueller Versuchung beziehungsweise unmoralischen Handelns gelte. Der Mann lebt laut Gericht seit 2002 rechtmäßig in Deutschland und ist mittlerweile Oberarzt an einer Klinik.

Der Mann hatte sich bei der ursprünglich geplanten Übergabe der Einbürgerungsurkunde 2015 geweigert, der zuständigen Sachbearbeiterin die Hand zu schütteln. Er begründete dies damit, seiner Frau - einer Muslima deutscher Nationalität und syrischer Herkunft - versprochen zu haben, keiner anderen Frau die Hand zu geben.

Die mündliche Verhandlung war bereits im Sommer. Das Urteil (AZ.: 12 S 629/19) ist den Beteiligten erst jüngst bekanntgegeben worden. Der Verwaltungsgerichtshof hat Revision zugelassen. (dpa)