Leben und Stil
Merken

Welchen Ausweis braucht mein Kind?

Eltern können zwischen drei Dokumenten für den Nachwuchs wählen. Nicht jedes gilt überall.

 4 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Mit dem Kinderreisepass können die Kleinen in viele Länder problemlos einreisen - aber eben nicht überall.
Mit dem Kinderreisepass können die Kleinen in viele Länder problemlos einreisen - aber eben nicht überall. © Symbolbild: Daniel Karmann/dpa

Viele Familien planen in den ersten Jahreswochen ihren Urlaub. Jetzt ist auch noch ausreichend Zeit, um zu prüfen, ob man für das Reiseland die nötigen Ausweisdokumente für die Kinder hat. Sonst kann der Urlaub schlimmstenfalls schon bei der Einreise enden.

Welche Ausweise kann ich für das Kind beantragen?

Eltern können für ihren Nachwuchs zwischen Personalausweis, Kinderreisepass und normalen Reisepass wählen. Kindereinträge in den Reisepässen der Eltern sind seit zehn Jahren nicht mehr gültig, wie der ADAC erklärt. Das gilt auch für Reisen innerhalb der EU. Jedes Kind braucht unabhängig vom Alter sein eigenes Reisedokument, wenn es ins Ausland reisen möchte. Einen Kinderreisepass gibt es nur für Kids unter zwölf Jahren.

Wie lange sind die Reisedokumente für Kinder gültig?

Neu beantragte Kinderreisepässe sind ein Jahr gültig. Für alle Kinderreisepässe, die vor 2021 ausgestellt wurden, gilt hingegen die darin eingetragene Gültigkeit. Innerhalb dieses Zeitraums können die Dokumente verlängert werden. Personalausweise und Reisepässe für Kinder sind maximal sechs Jahre lang gültig. Doch gerade bei Säuglingen und Kleinstkindern kann sich das Äußere innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, dass sie mit dem ursprünglichen Ausweisdokument nicht mehr klar zu identifizieren sind.

Was tun, wenn sich das Kind optisch stark verändert hat?

In diesem Fall ist der Ausweis vorzeitig ungültig, stellt das Bundesinnenministerium klar. Sieht das Kind deutlich anders aus als auf dem Passbild, sollte man also lieber auf Nummer sichergehen und rechtzeitig ein neues Dokument beantragen. Bei Kinderreisepässen können Passbilder und äußerliche Merkmale wie Augenfarbe und Größe jederzeit angepasst werden, solange der Pass noch gültig ist. Dafür wird eine Aktualisierungsgebühr fällig. Doch nicht überall werden verlängerte Kinderreisepässe bei der Einreise akzeptiert, etwa in Südafrika, schreibt das Auswärtige Amt. Wurde das Dokument nicht verlängert, ist die Einreise damit hingegen problemlos möglich.

Wo genügt der Personalausweis, wo muss es ein Reisepass sein?

Mit einem Personalausweis kann man innerhalb der Europäischen Union problemlos mit dem Nachwuchs reisen. Ist jedoch eine Reise außerhalb der EU geplant, braucht das Kind meist einen Kinderreisepass oder einen herkömmlichen Reisepass.

Und wie das geschilderte Beispiel Südafrika zeigt: Man sollte sich erkundigen, welches Reisedokument nötig ist. Dafür sind die online verfügbaren Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für das jeweilige Urlaubsziel eine verlässliche Quelle. Für eine geplante Reise in die USA zum Beispiel sollte das Kind einen normalen Reisepass haben. Besitzt es nur einen Kinderreisepass, benötigt es ein Visum. Die viel einfacher zu erhaltende elektronische Einreisegenehmigung (Esta) kann man nur mit einem Reisepass beantragen – das gilt auch für die Kleinen.

Wo beantrage ich Kinderpässe, und was kosten sie?

Beantragen kann man alle Dokumente beim Bürgeramt am Wohnort des Kindes. Für den Fall, dass es mehrere Wohnsitze hat, empfiehlt sich die Antragsstellung am Hauptwohnsitz. Anderswo fallen höhere Gebühren an. Ein normaler Reisepass kostet für alle Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro, für eine Express-Ausstellung innerhalb weniger Werktage sind es 69,50 Euro. Ein Personalausweis kostet für Kinder 22,80 Euro. Einen Kinderreisepass gibt es für 13 Euro. Will man den Kinderreisepass verlängern oder aktualisieren, werden sechs Euro fällig.

Wie viel Vorlauf und welche Unterlagen brauche ich?

Nötig ist ein biometrisches Passbild. Welche Dokumente noch für den Antrag erforderlich sind, kann man auf der Homepage des Bürgeramtes nachlesen. Das zuständige Amt findet man zum Beispiel beim sogenannten Behördenfinder.

Soll ein Ausweis oder ein Reisepass her, sollte man reichlich Zeit einplanen, am besten drei bis vier Monate. Mancherorts sind Termine beim Amt nicht auf die Schnelle zu bekommen. Nach dem Antrag dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis man die Dokumente abholen kann. Oder man zahlt das Extrageld für die Expressvariante.

Wer es ganz eilig hat, sollte einen Kinderreisepass beantragen. Den kann man direkt nach der Antragstellung mitnehmen. Vorausgesetzt natürlich, man reist in ein Land, wo dieser Pass akzeptiert wird. (dpa)