Dresden. In den Landkreisen Görlitz und Bautzen gelten ab Dienstag (1. Dezember) unter anderem Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen und eine Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Demonstrationen. Das Verlassen von Haus oder Wohnung ist nur mit triftigem Grund erlaubt, etwa für Wege zu Schule, Kita und Arbeit, zum Arzt und zum Einkaufen. Sport ist nur im Umkreis von 15 Kilometern gestattet. Auch die Landkreise Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Meißen haben am Montag entsprechende Allgemeinverfügungen veröffentlicht.
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