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SOE: Extra-Steuererklärung für Grundstücke nötig

Die Grundsteuer ist seit Jahrzehnten eine Konstante. Nun wird sie reformiert. Dafür fordert das Finanzamt Pirna dieses Jahr eine eigene Steuererklärung.

Von Franz Herz
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Ans Finanzamt Pirna müssen dieses Jahr noch alle Grundeigentümer eine Steuererklärung für ihre Immobilien schicken.
Ans Finanzamt Pirna müssen dieses Jahr noch alle Grundeigentümer eine Steuererklärung für ihre Immobilien schicken. © Daniel Schäfer

Dieses Jahr müssen alle Eigentümer von Immobilien eine zusätzliche Steuererklärung abgeben - für die Grundsteuer. Diesen Aufwand haben nur die Eigentümer. Die Steuer betrifft aber alle, auch Mieter. Denn direkt bezahlen müssen sie zwar die Eigentümer, die können sie aber mit den Nebenkosten auf die Mieter umlegen.

87 Jahre alte Grundstückswerte werden aktualisiert

Eigentlich müsste das Finanzamt regelmäßig eine solche Aktion starten. Aber in den neuen Bundesländern ist der sogenannte Einheitswert, aus dem sich die Grundsteuer errechnet, zuletzt 1935 festgestellt worden, in den alten Bundesländern 1964. Das ist ungerecht, hat das Bundesverfassungsgericht 2018 geurteilt. Es ist durchaus denkbar, dass eine Ecke im Erzgebirge in den 1930er-Jahren wirtschaftlich besser gestellt war als heute und deswegen damals ein Haus auch mehr wert war als heute. Dem Eigentümer würde also eine zu hohe Steuer berechnet.

Von Juli bis Oktober ist Zeit für die Grundsteuererklärung

Um solche Ungerechtigkeiten zu beenden, ist die neue Erklärung nötig. Das Finanzamt verschickt dafür in den nächsten Wochen Briefe mit allen Terminen, die zu beachten sind, wie Stephan Flecken, der Leiter des Finanzamts Pirna, informiert. Ab Juli können die Eigentümer ihre Erklärung ans Finanzamt senden - und zwar elektronisch. Nur in Härtefällen ist eine Erklärung auf Papier zulässig. Ende Oktober endet die Frist. Zuständig dafür ist im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge das Finanzamt in Pirna.

Wie man sich schon vorbereiten kann

Wer sich jetzt im Frühjahr ohnehin an seine Steuererklärung macht, kann sich schon auf die zusätzliche Erklärung für die Grundsteuer vorbereiten. So ist es empfehlenswert, das Informationsschreiben vom Finanzamt aufzuheben, bis man die Grundsteuer-Erklärung fertig hat. Darin steht beispielsweise das 17-stellige Aktenzeichen für den Einheitswert. Die Steuernummer, Flurstücksnummer, Gemarkung oder die Fläche kann man sich auch schon mal notieren. Weil so etwas aber nicht jeder zur Hand hat, will das Finanzamt dabei helfen.

Letztlich entscheiden Städte und Gemeinden

Ab Juli plant der Freistaat Sachsen, ein Grundsteuerportal im Internet anzubieten. Dort sollen die wesentlichen Angaben zu den Grundstücken wie die Nummer, die amtliche Fläche und der aktuelle Bodenrichtwert einfach abzurufen sein.

Wenn die Finanzämter Ende des Jahres alle Daten haben, machen sie sich ans Rechnen. 2023 haben sie dafür Zeit. 2024 geben sie ihre Ergebnisse an die Kommunen. Die legen die sogenannten Hebesätze fest und entscheiden damit, wie viel ihre Bürger letztlich für ihr Grundstück bezahlen müssen. Ab 2025 gilt dann die neu festgelegte Grundsteuer.