Mittelsachsen. Seit Jahren beschäftigt der Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens in Oberbobritzsch im Erzgebirge sächsische Verwaltungsgerichte.
Der Naturschutzverband Sachsen hatte gegen das Vorhaben, genauer gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen, geklagt. Das Urteil hat Bedeutung für alle Orte, die unterhalb des Auffangbeckens an Bobritzsch und Mulde liegen.
Hochwassergefahr soll reduziert werden
Es soll, zusammen mit einem zweiten Becken bei Mulda, die Gefahr von extremen Hochwässern deutlich reduzieren. Döbeln wäre nach Aussage der Fachleute nach Fertigstellung aller Hochwasserschutzanlagen gegen ein Hochwasser bis etwa zu den Dimensionen der Flut von 2013 geschützt.
Gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz war der Kläger in Berufung gegangen, obwohl er einen Erfolg erzielt hatte – die Landesdirektion musste das Planfeststellungsverfahren noch einmal neu aufrollen.
Am Freitag fand ein mehrfach verschobener Berufungstermin am Oberlandesgericht in Bautzen statt. Den ganzen Tag wurde verhandelt – bisher ist noch kein Ergebnis bekanntgeworden.
Ein Urteil werde innerhalb von zwei Wochen verkündet, so Norma Schmidt-Rottmann, Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts.
Dem Naturschutzverband Sachsen gehören Grundstücke auf dem Gelände des geplanten Rückhaltebeckens. Der Kläger argumentiert, dass das Bobritzschtal als Flora-Fauna-Habitat ausgewiesen ist und geschützte Tierarten beeinträchtigt werden.
In der Aue oberhalb von Oberbobritzsch soll ein 544 Meter langer und bis zu 17 Meter hoher Damm aufgeschüttet werden, der bis zu 4,9 Millionen Kubikmeter Wasser zurückhalten kann. 2023 war mit Vorbereitungsarbeiten für den Bau begonnen worden.