Döbeln. Der Mann sieht ein, dass er einen Fehler gemacht hat. Er besitzt ein Grundstück an der Talsperre Kriebstein. Die Baubehörde des Landkreises Mittelsachsen wirft ihm vor, im Jahr 2018 unberechtigt ein Wochenendhaus gebaut zu haben. Er soll ein Bußgeld von 2.400 Euro zahlen.
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