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Roßwein tritt bei Grundstücksfragen zu Garagen leicht aufs Gas

In einem Jahr muss alles geklärt sein. Dann wird die Kommune eine Menge bisher privater Garagen „an der Backe“ haben oder einige Grundstücke weniger. Wonach es im Moment aussieht und was jetzt passiert.

Von Heike Heisig
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Bis Ende 2024 muss geklärt sein, welche ehemaligen Garagenbesitzer Grundstücke kaufen oder in Erbbaupacht übernehmen und wo die Kommune verantwortlich bleibt.
Bis Ende 2024 muss geklärt sein, welche ehemaligen Garagenbesitzer Grundstücke kaufen oder in Erbbaupacht übernehmen und wo die Kommune verantwortlich bleibt. © SZ/DIetmar Thomas

Roßwein. Wer seine Garage zu DDR-Zeiten auf fremden Grund und Boden errichtet und bis jetzt nichts geklärt hat, der sollte sich bewegen. Zumindest dann, wenn er eine Idee hat, wie es mit dem Garagengrundstück weitergehen soll.

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