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Die Bürger sind gefragt: Ostrau-Zschaitz oder Jahnatal?

Die Gemeinden Ostrau und Zschaitz-Ottewig fusionieren. Nun wird ein gemeinsamer Name für die große Landgemeinde gesucht.

Von Sylvia Jentzsch
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Die Gemeinden Ostrau und Zschaitz-Ottewig bilden ab dem 1. Januar nächsten Jahres eine neue Gemeinde. Wie diese heißen soll, darüber stimmen die Bürger ab.
Die Gemeinden Ostrau und Zschaitz-Ottewig bilden ab dem 1. Januar nächsten Jahres eine neue Gemeinde. Wie diese heißen soll, darüber stimmen die Bürger ab. © Foto/Montage Dietmar Thomas

Ostrau/Zschaitz-Ottewig. Soll die neue Gemeinde ab Januar 2023 nun Ostrau-Zschaitz oder Jahnatal heißen? Diese Frage werden die Bürger der Gemeinden Ostrau und Zschaitz-Ottewig selbst beantworten.

Bis zum 10. März haben sie die Wahl zwischen Ostrau-Zschaitz und Jahnatal. Ihre Meinung können sie elektronisch oder auf einem Wahlzettel ankreuzen.

Seit Freitagmittag läuft die Abstimmung im Internet. Kaum hatte Sekretärin Denise Pönitz den Aufruf dazu gestartet, kamen schon die ersten Wahlzettel zurück.

Ab dem 1. Januar 2023 wird die bisherige Verwaltungsgemeinschaft aufgelöst. Die beiden Gemeinden fusionieren als gleichberechtigte Partner miteinander (Sächsische.de berichtete).

Ein Name für neue Landgemeinde

„Dieser Zusammenschluss bedeutet rechtlich, dass sich beide Gemeinden auflösen und eine neue Gemeinde gebildet wird. Diese neue, große Landgemeinde soll einen Namen bekommen, mit dem sich möglichst alle Einwohner identifizieren können“, so Bürgermeister Dirk Schilling (CDU).

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Schon Ende Dezember unterzeichneten er und der Bürgermeister von Zschaitz-Ottewig Immo Barkawitz (parteilos) den Vorentwurf der Vereinigungsvereinbarung. Zuvor hatten die Räte beider Gemeinden ihre Zustimmung gegeben.

Von beiden Gremien wurden „Ostrau-Zschaitz“ und „Jahnatal“ als geeignet angesehen. Auch die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigte, dass beides möglich ist.

Alle Wahlberechtigten dürfen abstimmen

Außerdem beschlossen die Räte, dass eine Abstimmung der Bürger über den Namen erfolgen soll. Stimmberechtigt sind die wahlberechtigten Bürger beider Gemeinden. Das heißt, wer seine Stimme abgibt, muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Jeder Wahlberechtigte darf auch nur eine Stimme abgeben. Das wird entsprechend überprüft. Die Bürgerbefragung via Internet ist ab sofort über die beiden Homepages von Ostrau und Zschaitz-Ottewig möglich. Außerdem werden in beiden Amtsblättern Stimmzettel zu finden sein.

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Nach der Abstimmung, die am 10. März endet, beginnt am Folgetag die Auszählung. Es gilt, welcher Name die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen hat, gewinnt.

Einwohnerversammlungen im Februar

Damit die Bürger die Gelegenheit bekommen, sich über den Entwurf der Vereinigungsvereinbarung und die damit verbundenen Veränderungen zu informieren, gibt es zwei Einwohnerversammlungen. Ostrau lädt für den 2. Februar um 19 Uhr in den Saal des Kulturdenkmales "Wilder Mann" ein.

Aufgrund der Pandemie, gilt die 3G-Regelung. Es können nur 100 Plätze belegt werden. Die Versammlung für die Einwohner von Zschaitz-Ottewig ist für den 9. Februar geplant. Diese beginnt ebenfalls um 19 Uhr in der Aula der Kita „Waldspatzen“. An dieser Versammlung können 80 Personen teilnehmen.

„Sollte die Kapazität nicht ausreichen, werden wir eine weitere Veranstaltung organisieren“, so Schilling.

So ist die Abstimmung möglich

Im Januar-Amtsblatt beider Gemeinden gibt es ein ein Abstimmungsformular, das in beiden Ämtern zurückgegeben werden kann.

Über Links gelangen die Bürger auf das jeweilige digitale Abstimmungsformular ihrer Gemeinde.

Während der Einwohnerversammlungen in der Gemeinde Ostrau am 2. Februar und in der Gemeinde Zschaitz-Ottewig am 9. Februar kann auch direkt abgestimmt werden. Die Formulare gibt es am Eingang.