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Was an Streuobstwiesen so besonders ist

Wer denkt, dass es sich nur um ein paar alte Bäume handelt, der irrt gewaltig. Deshalb werden die Flächen als Biotope geschützt. Aber es werden immer weniger.

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© dpa

Region Döbeln. Es gibt für alles mögliche Jahrestage, nun auch noch den europäischen Tag der Streuobstwiese. Am Freitag wird er zum ersten Mal begangen. Er soll dazu beitragen, zu verdeutlichen, dass Streuobstwiesen mehr als eine Ansammlung alter Bäume sind.

Vor Jahrzehnten halfen sie den Familien vor allem auf dem Land, den Hunger mit frischem Obst zu stillen und etwas Gesundes auch über den Winter auf den Tisch zu bringen. Fast jede Familie hat das Obst weiterverarbeitet und haltbar gemacht. Mittlerweile ist das anders.

„Streuobstwiesen haben eine herausragende Bedeutung für die ökologische Vielfalt und sind Lebensräume für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten“, sagt Karin Bernhardt, die Sprecherin des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Deshalb seien Streuobstwiesen nach Sächsischem Naturschutzgesetz auch als gesetzlich geschützte Biotope eingestuft.

Viele Wiesen überaltert und in schlechtem Zustand

Nach dem Landesamt vorliegenden Daten gibt es in Sachsen 13.300 Biotope, die als Streuobstwiesen deklariert sind. Zusammen nehmen sie eine Fläche von 5.800 Hektar ein. „Regionale Schwerpunkte sind im Landkreis Meißen sowie im Dresdener Elbtal zu erkennen“, sagt Karin Bernhardt.

Deutschlandweit nehmen Streuobstwiesen ab. Im Land Brandenburg zum Beispiel ist der Bestand um 70 bis 80 Prozent zurückgegangen. Das hat der Verein Äpfel und Konsorten herausgefunden, dessen Vorstand Oliver Exner die Heinz-Sielmann-Stiftung aus Anlass des europäischen Tages der Streuobstwiese zitiert. Exner zufolge sind viele Wiesen überaltert und in schlechtem Zustand.

Fördergeld für Pflege und für neue Bäume

In Sachsen dürfte das ähnlich sein. Deshalb hat der Freistaat ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt. „Streuobstwiesen sind in Sachsen über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe – RL NE/2014 – förderfähig“, so die Sprecherin des Landesamtes. Zuschüsse könnten die Eigentümer und Pächter von Flächen unter anderem für das Pflanzen von neuen Obstbäumen erhalten.

Aber auch die Sanierung alter Obstbäume sei förderfähig. Dieses Angebot ist Katrin Bernhardt zufolge schon häufig genutzt worden. „Für die Anlage von Streuobstwiesen beziehungsweise Obstbaumreihen wurden seit Inkraftsetzung der Richtlinie insgesamt 216 Vorhaben mit Zuwendungen in Höhe von rund. 684.00 Euro unterstützt“, so die Sprecherin. „Dabei wurden 9.562 Obstbäume gepflanzt.“

In die Erhaltung alter Streuobstwiesen haben die Bewirtschafter und der Freistaat genauso investiert. So sind nach Angaben des LfULG weitere 668.000 Euro in alte Streuobstwiesen geflossen. Damit konnten fast 11.00 Bäume erhalten werden.

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