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Wird Parken in Leisnig bald teurer?

Diese Entscheidung sollen die Stadträte am Donnerstag treffen. Hintergrund ist, dass die Kommune künftig Umsatzsteuer abführen muss. Andere Städte und Gemeinden haben deshalb schon neu kalkuliert.

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Wird das Parken in Leisnig bald teurer, weil die Kommune für diese Art Vermietung in Zukunft umsatzsteuerpflichtig ist? Mit dieser Frage und eine Menge mehr beschäftigen sich die Stadträte während ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr.
Wird das Parken in Leisnig bald teurer, weil die Kommune für diese Art Vermietung in Zukunft umsatzsteuerpflichtig ist? Mit dieser Frage und eine Menge mehr beschäftigen sich die Stadträte während ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr. © Dietmar Thomas

Leisnig/Hartha/Ostrau. Wer in Leisnig im Zentrum parken möchte, kann das auf dem Markt tun. Das ist gebührenpflichtig, wie auch das Parken auf den Plätzen „Belvedere“ an der Poststraße und „Alte Feuerwache“ auf dem Lindenplatz. An allen drei Standorten könnten Kraftfahrer in Zukunft gezwungen sein, ein paar Cent mehr in den Automaten einzuwerfen – sofern sich die Stadträte am Donnerstag für diese Variante entscheiden.

Alternativ ist es möglich, dass die Kommune die 19 Prozent Umsatzsteuer, die für die Tickets künftig fällig sind, aus dem eigenen Haushalt aufbringt. Angesichts knapper Kassen wäre eine solche Entscheidung allerdings eine Überraschung.

Gleiche Pflichten für gleiche Angebote

Fest steht, dass die Kommune nicht umhinkommt, auf Dienstleistungen, die sie anstelle eines Privaten anbietet, Umsatzsteuer an den Staat abzuführen. „Hintergrund ist eine Entscheidung der Europäischen Union“, erklärte Uwe Dietrich vom Bau- und Ordnungsamt der Stadt Leisnig.

Diese hatte einem privaten Parkplatzbetreiber recht gegeben. Der musste für das Vermieten seiner Stellflächen Steuern zahlen, während eine Kommune nichts abführen musste, obwohl sie nur ein paar Meter weiter dasselbe tat.

„Es wurde festgestellt, dass es sich dabei um eine Ungerechtigkeit handelt. Wo eine Kommune Aufgaben übernimmt, die auch ein privates Unternehmen anbietet, dann müssen beide gleichgestellt werden.“ Damit erklärt Uwe Dietrich, was Hintergrund der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderung der Parkgebührenordnung ist.

Entscheiden müssten die Stadträte nun, ab wann die Änderung gelten soll und ob die Kraftfahrer mit höheren Ticketpreisen belastet werden sollen oder die Kommune die Umsatzsteuer von der aktuellen Parkscheingebühr abzieht und an den Staat überweist. Das hießt, dass die Stadt ihre Einnahmen schmälern würde.

Parkleitplanung über die Gebühren

Sollten sich die Räte für eine Umlage der Kosten auf die Nutzer entscheiden, dann werden die Parkscheine um rund 20 Prozent teurer. „Es wird dann eine runde Summe geben, damit die Leute nicht mit Ein- oder Zwei-Cent-Stücken am Automaten hantieren müssen“, so Uwe Dietrich.

Demnach erhöhen sich die Gebühren um rund 20 Cent. „Für die Inhaber von Dauerparkkarten schlagen wir allerdings eine centgenaue Abrechnung vor. Das lässt sich machen“, erklärt der Mann vom Ordnungsamt.

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Wie er sagt, hat sich die Parkleitplanung mittels der drei Parkautomaten in Leisnig bewährt. Am teuersten ist es, am Markt sein Auto abzustellen, wobei es dort auch kostenfreie Kurzzeitparkplätze gibt. „Dadurch parkt im Zentrum wirklich nur derjenige, der schnell etwas erledigen oder sich das leisten will“, so Dietrich.

Auf den beiden anderen zentrumsnahen Parkplätzen sei es etwas günstiger. Und wer kostenfrei parken will, könne das an vielen Straßen tun, müsse allerdings ein paar Meter zu Fuß in die Innenstadt laufen.

Alles in allem bezeichnet Uwe Dietrich die Höhe der Parkgebühren in Leisnig als moderat. Auf dem Markt sind je angefangene halbe Stunde 50 Cent fällig, 25 Cent sind es auf den beiden anderen Plätzen. Die Tagestickets kosten im Moment fünf beziehungsweise drei Euro.

Auch in anderen Bereichen höhere Gebühren?

Laut Dietrich kommen auch in anderen Bereichen Gebührenänderungen, die mit der Abführung von Umsatzsteuer zu tun haben, auf die Leisniger zu. Andere Kommunen haben da schon Gebührenänderungen beschlossen.

Wer in der Gemeinde Großweitzschen eine größere private Feier plant, kann sich bei der Gemeinde Biertischgarnituren ausleihen. Anfang des vergangenen Jahres beschlossen die Räte, für den Verleih ein Nutzungsentgelt zu verlangen. Das wurde pro Garnitur, zu der ein Tisch und zwei Bänke gehören, auf 5 Euro festgelegt. Die Pauschale für den An- und Abtransport lag bei 10 Euro.

Weil die Kommunen nun Umsatzsteuer erheben müssen, wurde das Nutzungsentgelt angepasst. Ab Januar sind pro Garnitur 5,95 Euro und 11,90 Euro für den Transport zu zahlen. Die Nutzer erhalten von der Gemeindeverwaltung eine Rechnung und überweisen das Geld.

„Etwa vier Mal im Jahr werden die Biertischgarnituren von Privatpersonen ausgeliehen. Sonst sind es eher die Kitas, die Schule oder Vereine, die das Angebot nutzen“, sagte Hauptamtsleiterin Denise Lange auf Nachfrage der Räte.

In Hartha steigen Mieten für Dienstleister

Bereits im September beschlossen die Harthaer Räte, die privatrechtlichen Entgelte um die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent zu erhöhen. „Schon seit dem Jahr 2019 wurden in der Verwaltung alle Einnahmearten nach einem Schema geprüft, ob sie der Umsatzsteuerpflicht unterliegen“, sagte Kämmerin Barbara Müller.

Das betrifft unter anderem die Ausleihe von Fahrzeugen, Transportarbeiten für den Kultur- und Sportbetrieb, Nutzungsentgelte für die Benutzung des Schwimmbades oder die Miete der Alten Apotheke, ausgeschlossen die Arztpraxis.

Für die beiden Dienstleister in der Alten Apotheke bedeutet das, dass die monatliche Miete ab Januar 2023 um fast 60 beziehungsweise knapp 50 Euro steigt. Einrichtungen, die das Schwimmbad in der Schule nutzen, zahlen in der Woche statt bisher 30 Euro pro Stunde 35,70 Euro und am Wochenende sind es statt 32,50 Euro dann 38,68 Euro.

Im Beschluss ist auch genau aufgelistet, wie der Stundensatz pro jeweiligem Fahrzeug steigt, wenn dieses ausgeliehen wird. Für das City-Mobil sind es immerhin mehr als 6 Euro.

Rappelvolle Tagesordnung

Außer um die Parkgebühren geht es am Donnerstag ab 18 Uhr im Leisniger Ratssaal auch um mehr als 20 Beschlüsse zur Widmung von Wegen und Straßen. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwassers ist ein Thema, die Änderung der Elternbeitragssatzung ein anderes.

Zudem sollen die Räte die Hebesätze für die Realsteuern für 2023 festsetzen. Das bringt Planungssicherheit für alle, die Grund- oder Gewerbesteuern zahlen müssen und auch für die Mitarbeiter der Kämmerei, die noch am Haushaltsplan für 2023 arbeiten.

Eingangs gibt es für Bürger die Möglichkeit, Fragen zu stellen.