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Mittelsachsen: So kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden

Für die Beantragung von Wohngeld-Plus gibt es zwei Möglichkeiten. Die Bearbeitung könnte aber länger dauern.

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Für die Beantragung von Wohngeld-Plus gibt es im Landkreis Mittelsachsen zwei Möglichkeiten.
Für die Beantragung von Wohngeld-Plus gibt es im Landkreis Mittelsachsen zwei Möglichkeiten. © SZ/Uwe Soeder

Mittelsachsen. Bis zum November vergangenen Jahres hatten im Landkreis Mittelsachsen 2.100 Haushalte Anspruch auf Wohngeld. In der Stadt Döbeln waren es rund 350 Haushalte und in der Stadt Freiberg rund 650 Haushalte.

Zum Jahresbeginn ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Das bedeutet etwa eine Verdreifachung der anspruchsberechtigten Wohngeldhaushalte. Neben einer Anpassung der Wohngeldformel beinhaltet das Gesetz zudem die Aufnahme einer dauerhaften Heiz- und Klimakomponente, die dazu beitragen soll, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.

Zuständig für die Bearbeitung der Wohngeldanträge sind die Städte Döbeln und Freiberg sowie für alle anderen Städte und Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen das Referat Wohngeld und Bafög in Freiberg, informiert die Pressestelle des Landratsamtes.

Wer sein Anliegen persönlich mit der Wohngeldbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen klären möchte, kann das am Standort in Mittweida, Am Landratsamt 3. Erreichbar sind die Mitarbeiter dort dienstags und donnerstags in der Zeit von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr, darüber hinaus nur nach Vereinbarung.

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird generell um eine Terminvereinbarung gebeten, heißt es in der Pressemitteilung. Dafür und für weitere Auskünfte rund um das Thema Wohngeld steht die Servicenummer 03731 7996445 zur Verfügung. Sie ist montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 16 Uhr geschaltet.

Wohngeldberechnung im Internet möglich

Informationen zu den Voraussetzungen auf Wohngeld, den Verfahrensablauf und zu erforderlichen Unterlagen finden Interessierte auf der Internetseite des Landratsamtes unter dem Stichwort „Wohngeld beantragen“.

Dort ist auch ein Link hinterlegt, über den vorab eine unverbindliche Wohngeldberechnung durchgeführt und damit geprüft werden kann, ob sich eine Antragstellung auf Wohngeld lohnt. Auf der Internetseite des Landkreises ist außerdem ein umfassender Fragen-Antwort-Katalog eingestellt.

Wer Wohngeld erhalten möchte, muss bei der zuständigen Wohngeldbehörde einen Antrag stellen. Diese werden auch von Stadt- oder Gemeindeverwaltungen ausgereicht und entgegengenommen. Dafür sollten die auf der Internetseite hinterlegten amtlichen Antragsvordrucke und sonstigen Formulare genutzt werden, so die Pressestelle.

Der Antrag kann online gestellt werden. Dafür ist ein Amt24-Servicekonto erforderlich. Zur Einrichtung dieses Kontos ist auf der Internetseite ein Erklär-Video eingestellt.

Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Daher sollten Antragsunterlagen vollständig und möglichst online eingereicht werden.