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Zahl der Wohngeldanträge in Mittelsachsen verdreifacht

Viel mehr Mitarbeiter stehen im Landratsamt aber nicht zur Verfügung. Weshalb Döbeln und Freiberg den Landkreis nicht unterstützen können.

Von Cathrin Reichelt
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Das Landratsamt sowie die Großen Kreisstädte Döbeln und Freiberg müssen seit Beginn des Jahres eine zusätzliche Flut von Wohngeldanträgen bewältigen.
Das Landratsamt sowie die Großen Kreisstädte Döbeln und Freiberg müssen seit Beginn des Jahres eine zusätzliche Flut von Wohngeldanträgen bewältigen. © SZ/Uwe Soeder

Mittelsachsen. Es seien teilweise absurde Anträge, die bei der Wohngeldstelle des Landratsamtes eingehen, sagte Landrat Dirk Neubauer (parteilos) unlängst bei einem Treffen mit Unternehmern. So versuchten beispielsweise, Personen mit einem Einkommen von 4.500 Euro Wohngeld zu erhalten. Auch wenn das ausgeschlossen sei, müsse der Antrag bearbeitet werden.

Fakt ist, seitdem zu Jahresbeginn das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten ist, haben mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Mehr Mitarbeiter, die die Anträge bearbeiten, stehen jedoch nicht zur Verfügung. Das hat Folgen.

„Die Bearbeitungszeit hat sich aufgrund von Rückständen inzwischen auf durchschnittlich drei Monate erhöht“, sagt Tina Knoßalla, Pressereferentin im Landratsamt, auf Nachfrage. Die Bearbeitungszeiten würden Schwankungen unterliegen und maßgeblich von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen abhängen.

Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, steigt ständig

Während im Dezember vergangenen Jahres bei der Wohngeldstelle 803 Erst- und Weiterbewilligungsanträge vorlagen, hat sich die Zahl im Januar 2023 auf 1.606 erhöht. Im Februar waren es 790 und im März 652 derartiger Anträge (Stand 16. Mai).

„Da es noch Rückstände in der Antragserfassung gibt, können für den Monat April noch keine belastbaren Zahlen genannt werden“, so Tina Knoßalla. Außerdem seien durch die nachträgliche Antragserfassung noch Veränderungen in den Vormonaten möglich.

Zum Vergleich: In den ersten drei Monaten des vergangenen Jahres erreichten das Amt insgesamt 1.170 Erst- und Weiterbewilligungsanträge.

Die Zahl der Wohngeldhaushalte sei seit vergangenem Jahr stetig gestiegen. Waren beispielsweise im Januar noch 2.284 Wohngeldhaushalte zu verzeichnen, seien es im April bereits 2.706 gewesen.

Dabei beziehen vorwiegend Rentner Wohngeld, aber auch nach wie vor Familien mit geringem Einkommen, Arbeitslose und Alleinerziehende. „Die Zusammensetzung der wohngeldberechtigten Haushalte hat sich nicht verändert“, sagt die Pressereferentin.

Callcenter außerhalb der Sprechzeiten des Landratsamtes erreichbar

Zurzeit kümmern sich 16 Mitarbeiter des Landratsamtes um die Bearbeitung von Wohngeldanträgen. Davon befänden sich fünf noch in der Einarbeitung. Für eine weitere Stelle werde aktuell noch eine passende Person gesucht.

„Wir gehen davon aus, dass nach Abschluss der Einarbeitung das Personal ausreichend sein wird, um die Anträge zeitnah bearbeiten zu können“, meint Tina Knoßalla. Dies sei natürlich von den zukünftigen Antragseingängen abhängig. „Wir beobachten daher regelmäßig die Entwicklung der Fallzahlen.“

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Seit einiger Zeit wird der Bereich Wohngeld von einem Callcenter unterstützt. Das ist teilweise auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten des Landratsamtes erreichbar, nämlich montags bis donnerstags in der Zeit von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 Uhr bis 15 Uhr.

Den Bürgern stehe damit ein größeres Zeitfenster zur Klärung ihrer Anliegen zur Verfügung. Zudem werde mit dem vorgeschalteten Callcenter für die Mitarbeiter der Wohngeldstelle der notwendige Freiraum zur Abarbeitung der Anträge und Einarbeitung neuer Sachbearbeiter geschaffen.

Wohngeldanträge können bei allen Verwaltungen gestellt werden

Grundsätzlich können Wohngeldanträge bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen abgegeben werden. Die fachliche Beratung erfolge jedoch nur durch die zuständigen Behörden, das heißt durch das Landratsamt Mittelsachsen sowie die Stadtverwaltungen Döbeln und Freiberg.

Außerdem könne der Antrag online gestellt werden. Anfangs wurde diese Möglichkeit nur zu 0,5 Prozent genutzt. „Jetzt liegen wir im zweistelligen Bereich“, erklärte Dirk Neubauer.

Könnten die Verwaltungen in Döbeln und Freiberg das Landratsamt nicht bei der Bearbeitung der Wohngeldanträge unterstützen?

„Das wurde durch die Großen Kreisstädte umfangreich geprüft. Dabei waren rechtliche, organisatorische, technische und finanzielle Aspekte zu betrachten. Im Ergebnis dieses Prozesses haben wir uns gegen eine Zweckvereinbarung entschieden“, sagt die Pressereferentin des Landratsamtes.

Etwa 5,4 Prozent aller Döbelner Haushalte erhalten derzeit Wohngeld

Auch in Döbeln und Freiberg haben sich die Zahl der Antragsteller und die Bearbeitungszeit erhöht, allerdings nicht so extrem wie im Landratsamt. „Die Bearbeitungszeit ist von 16 Tagen im vergangenen Jahr auf etwa 25 Tage gestiegen“, informiert der Döbelner Stadtsprecher Thomas Mettcher.