Dresden
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Etikettenschwindel an der SB-Kasse

Ein Mann aus Cottbus hat bei einem Einkauf im Dresdner Ikea-Haus einen Abstecher ins Strafrecht gemacht. Das brachte ihm nicht nur Hausverbot ein.

Von Alexander Schneider
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An der Selbstbedienungskasse des Dresdner IKEA-Möbelhauses hat ein 33-Jähriger die Etiketten von Billigartikeln eingescannt, tatsächliche aber Schränke und Kommoden in seinem Einkaufswagen gehabt.
An der Selbstbedienungskasse des Dresdner IKEA-Möbelhauses hat ein 33-Jähriger die Etiketten von Billigartikeln eingescannt, tatsächliche aber Schränke und Kommoden in seinem Einkaufswagen gehabt. © dpa

Dresden. Wer wissen will, wie Ikea funktioniert, muss nur einmal versuchen, sich dort penibel an seine Einkaufsliste zu halten. Man wird dabei regelmäßig scheitern, zu verlockend sind die Schnäppchen. Das Ende des Bummels ist bekannt. Der Einkaufswagen ist voll, und manchmal muss man zweimal fahren, weil nicht alles ins Auto passt. 

Es ist nicht bekannt, ob auch der gelernte Verkäufer und jetzige Küchenberater Ronald S. eine Liste hatte, als er Ende März 2019 im Elbepark war. Für den Deutschen aus Cottbus war der Besuch jedoch vorerst sein letzter legaler Aufenthalt in dem Möbelhaus, denn seine Aktion wurde noch vor Ort mit einem Hausverbot sanktioniert.

Am Dienstag musste sich der 33-Jährige auch noch wegen Computerbetruges vor dem Amtsgericht Dresden für seinen ungewöhnlichen Einkauf verantworten. Laut Anklage hatte sich S. Waren im Wert von 699,91 Euro in seinen Einkaufswagen gewuchtet, an der Selbstbedienungskasse jedoch nur 19,98 Euro dafür bezahlt. Er habe dazu Preisetiketten von deutlich geringwertigeren Waren eingescannt.

Verteidiger Sven Bartholdtsen versuchte, in einem Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit dem Richter und der Staatsanwältin eine Strafbarkeit dieses Vorwurfs auszureden. Doch schon nach wenigen Minuten setzte der Richter die Hauptverhandlung fort, um den ersten Zeugen zu vernehmen, weil der Angeklagte von seinem Recht, sich nicht äußern zu müssen, Gebrauch machte.

Billig-Artikel eingescannt

Thomas K., damals Werkschutz-Manager bei dem schwedischen Möbelfilialisten, berichtete, der Angeklagte sei noch im SB-Bereich einem Kollegen aufgefallen. Die großen Pakete in dem Einkaufswagen des Angeklagten – unter anderem eine Kommode und zwei Badezimmer-Schränke – wollten nicht recht zu dem Preis von knapp 20 Euro passen.

„Es war aufgefallen, dass er andere Waren eingescannt hatte“, so K. Dazu habe der Kunde die Etiketten niedrigpreisiger Markthallen-Artikel wie von Aufbewahrungsboxen oder Deko-Artikeln abgezogen und sie statt der Pakete mit den Selbst-Schrauber-Möbelsets an dem Terminal eingelesen, sagte der 35-jährige Zeuge.

Er selbst sei dann hinzugerufen worden, um die Papiere fertigzumachen. Dazu gehörte auch, dem Kunden ein Hausverbot auszustellen, so K. Der Kunde habe dann auch noch die tatsächliche Summe seines Einkaufs beglichen. Da S. kooperativ gewesen sei und ihm seinen Ausweis gezeigt hatte, sei es nicht notwendig gewesen, die Polizei zu rufen. K.: „Ich habe dann eine Online-Anzeige aufgegeben.“

Während für die Staatsanwältin der Fall klar war, gab sich Verteidiger Bartholdtsen davon nicht überzeugt. Es sei nicht bekannt, was sein Mandant überhaupt gemacht haben soll: „Ich bin einigermaßen verwundert. Ich kann nicht erkennen, dass er sich schuldig gemacht hat.“

Der Richter verurteilte den bislang nicht vorbestraften Verkäufer zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro und riet dem Mann, ehrlich zu sich selbst zu sein. Es könne ja schon mal passieren, dass ein Artikel falsch ausgepreist worden sei, aber nicht fünf oder sechs, sagte der Richter.

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