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Angehende Erstklässler in Dresdner Grundschulen anmelden

Kinder, die im nächsten Jahr in die 1. Klasse gehen sollen, müssen bald angemeldet werden. Dafür gibt es zwei Termine.

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Zum Schulstart gehört nicht nur, was im Unterreicht gebraucht wird, sondern vor allem erst einmal die Schulanmeldung.
Zum Schulstart gehört nicht nur, was im Unterreicht gebraucht wird, sondern vor allem erst einmal die Schulanmeldung. © SZ Archiv

Dresden. Sie haben zwar noch ein reichliches Jahr Zeit, ihre Eltern müssen aber schon bald einen wichtigen Termin wahrnehmen. Im September müssen Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. Juli 2015 und dem 30. Juni 2016 geboren sind, ihre Söhne und Tochter zur Schule anmelden. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Die richtigen Orte dafür sind die kommunalen Grundschulen, die Universitätsgrundschule und anerkannte Grundschulen in freier Trägerschaft.

Für die Anmeldung gibt es zwei zentrale Termine an allen Grundschulen: Donnerstag, 23. September 2021, sowie Dienstag, 28. September 2021, jeweils 14 Uhr bis 18 Uhr.

Das Schulverwaltungsamt erinnerte die Sorgeberechtigten Anfang August 2021 schriftlich an die bevorstehenden Schulanmeldetermine. Die gesetzliche Pflicht zur Schulanmeldung der Kinder des genannten Geburtszeitraumes besteht jedoch auch dann, wenn sie keinen Brief vom Schulverwaltungsamt erhalten haben. Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2016 und 30. September 2016 geboren wurden, können freiwillig zur Schule angemeldet werden und werden damit automatisch schulpflichtig.

Zur Schulanmeldung sind die Personalausweise der Sorgeberechtigten, die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde des Kindes sowie das Schreiben des Schulverwaltungsamtes mit der Aufforderung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2022/2023 mitzubringen. Der Brief der Stadt natürlich nur dann, wenn er auch eingetroffen ist.

Die Stadt weist darauf hin, dass Kinder, die eine kommunale Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besuchen sollen, zunächst ebenfalls an einer für das Kind zuständigen kommunalen Grundschule angemeldet werden müssen. Die Eltern haben danach die Möglichkeit, einen Ausnahmeantrag auf Einschulung außerhalb des maßgeblichen Schulbezirkes zu stellen. Das entsprechende Antragsformular ist bei der Schulanmeldung zu haben.

Und noch ein Hinweis aus dem Schulverwaltungsamt: Eine Anmeldung ist noch keine Aufnahmebestätigung an der Grundschule. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Den Termin und den Ort für die gesetzlich vorgeschriebene Schulaufnahmeuntersuchung beim Gesundheitsamt bekommen die Eltern und Sorgeberechtigten bei der Schulanmeldung. (SZ/csp)

Die Infos zur Schulanmeldung hat die Stadt in einem eigens dafür produzierten Erklärfilm zusammengefasst: