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Im Dauerclinch mit dem Strafgesetz: Automatenknacker in Dresden verurteilt

Ein 43-Jähriger muss für Jahre ins Gefängnis. Seit seiner Jugend war er kaum mehr als zwei Jahre auf freiem Fuß.

Von Alexander Schneider
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Mit illegalen Feuerwerkskörpern, wie hier bei einer Demonstration des Landeskriminalamtes, hat ein 43-jähriger Angeklagter mehrere Zigarettenautomaten in Dresden gesprengt. Die Böller vom Typ "Monster 100" verglich das Landgericht Dresden bei der Urteilsv
Mit illegalen Feuerwerkskörpern, wie hier bei einer Demonstration des Landeskriminalamtes, hat ein 43-jähriger Angeklagter mehrere Zigarettenautomaten in Dresden gesprengt. Die Böller vom Typ "Monster 100" verglich das Landgericht Dresden bei der Urteilsv © Symbolfoto: Ronald Bonss

Dresden. Marcel B. ist massiv drogenabhängig und steht im Dauerclinch mit dem Strafgesetz. Von seinen 43 Jahren verbrachte er seit seiner Jugend rund 18 in Gefängnissen. Allein in den letzten 20 Jahren atmete er fast 16 Jahre gesiebte Luft, war nie länger als zwei Jahre am Stück auf freiem Fuß. Zuletzt war er gut eineinhalb Jahre vom Herbst 2021 bis zum 4. April 2023 draußen, noch eine der längeren Phasen. Doch auch sie endete wie immer – mit Handschellen.

Diese Karriere lässt auch den Vorsitzenden Richter Jürgen Scheuring nicht unberührt: "Sie sind in einem Alter, wo man es sein lassen sollte", sagte er am Ende von B.s jüngstem Prozess am Landgericht Dresden. Es klang mehr nach Bedauern denn als ein gut gemeinter Rat. Scheuring hatte erstmals 2010 mit dem Angeklagten zu tun, es ging um Drogenhandel. Nun wurde der Mann dort wieder verurteilt – wegen Herbeiführens zweier Sprengstoffexplosionen, schweren Diebstahls, Fahrens ohne Führerschein, Urkundenfälschung und Besitzes von knapp 30 Gramm Crystal.

Einen Teil der Taten hatte B. halbherzig eingeräumt. Vor allem die Autofahrten. Zu leugnen gab es nichts, B. war stets am Steuer geblitzt worden. Dennoch hätte das Gericht gerne Nachfragen etwa zum Drogenkonsum beantwortet bekommen, wozu B. aber nicht bereit war. Das sei zwar das Recht jedes Angeklagten und werde auch nicht nachteilig gewertet, so der Vorsitzende, doch B. habe dann eben auch keine weiteren Vorteile daraus ziehen können.

IT-Forensiker bleibt unentschieden

Bei anderen Vorwürfen, darunter ein Wohnungseinbruch und vier gesprengte Zigarettenautomaten war die Beweislage längst nicht so klar. Daher wurde B. für den Einbruch, den ein vielfach vorbestrafter Kumpel B.s "auf sich genommen" habe, wie es Scheuring formulierte, freigesprochen. Bei zwei demolierten Automaten überwogen die Zweifel.

Da half auch die Expertise des IT-Forensikers Dirk Labudde von der Hochschule Mittweida nichts. Er konnte aus einem grob-pixeligen und gelbstichigen Handyvideo einer Silvesternacht am Freitaler Dorfplatz, einem der Tatorte, keine Indizien herausfiltern, die den Angeklagten be- oder entlasteten.

Verteidiger Ulf Israel hatte das Gutachten des IT-Sachverständigen beantragt und gehofft, es werde seinen Mandanten entlasten. Immerhin schaffte er es, dass das Gericht diesen Vorwurf nun eingestellt hat. Die forensisch aufgehübschten Aufnahmen waren zwar etwas besser, aber die abgebildeten Personen blieben unerkannt.

Das Gericht verurteilte B. zu fünf Jahren und zwei Monaten Haft. Strafverschärfend etwa wertete die Kammer, dass er bei den Automaten-Sprengungen illegale Böller vom Typ "Monster 100" benutzt habe. Die Sprengkraft von 60 Gramm TNT entspreche der Zerstörungskraft von Nato-Handgranaten, so Scheuring.

Verteidiger Israel hatte eineinhalb Jahre und eine Drogentherapie gefordert, wie auch B. selbst. Der Staatsanwalt dagegen hatte neben der Therapie sieben Jahre Haft für den 43-Jährigen gefordert. Eine Therapie jedoch bekam der Angeklagte überraschend nicht. "Wir haben Zweifel an den Grundvoraussetzungen", sagte Scheuring. Auch zu diesem Therapiewunsch hätte die Kammer gerne mehr von B. selbst gehört.