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Dresden: Dauer-Häftling soll fünf Zigarettenautomaten gesprengt haben

Ein 43-Jähriger soll fünf Automaten in Dresden gesprengt haben. Vor Gericht wird er überraschend von einem befreundeten Dieb entlastet. Doch es bleiben Zweifel.

Von Alexander Schneider
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Ein 43-jähriger Dresdner, ein alter Bekannter der Justiz, soll unter anderem fünf Zigarettenautomaten gesprengt haben.
Ein 43-jähriger Dresdner, ein alter Bekannter der Justiz, soll unter anderem fünf Zigarettenautomaten gesprengt haben. © Dietmar Thomas (Symbolfoto)

Dresden. Wenn mutmaßliche Komplizen gegen einen Angeklagten aussagen sollen, ist das Prozedere eigentlich klar. Weil sich die tatverdächtigen Zeugen selbst nicht belasten müssen, steht ihnen das Recht zu, die Aussage zu verweigern. So ist das auch im Prozess gegen Marcel B. am Landgericht Dresden. Während allerhand Zeugen nicht zuletzt als mutmaßliche Mittäter dort einen Kurzauftritt hinlegen, wird der 43-jährige Angeklagte von einem "Kumpel" überraschend entlastet.

Marcel B. kann auf eine beeindruckend steile Karriere als Straftäter blicken. In den letzten 20 Jahren habe sich der 43-Jährige gerade fünf Jahre und vier Monate auf freiem Fuß befunden, aber nie länger als zwei Jahre am Stück. Das sagte ein forensisch-psychiatrischer Sachverständiger jetzt in B.s Hauptverhandlung. B.s Vorstrafenregister ist voll mit Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Diebstählen, Drogengeschichten und auch Gewalttaten. Die Sprengung von Zigarettenautomaten findet sich bislang jedoch nicht in seiner Verteilungsliste.

Seit Ende März muss B. wieder gesiebte Luft atmen, im Oktober begann sein aktueller Prozess am Landgericht: Fahren ohne Führerschein, Wohnungseinbruchsdiebstahl, ein Autodiebstahl, Besitz von Drogen und – fünf Sprengungen von Zigarettenautomaten zwischen Ende 2022 und März 2023.

Schlüssel am Tatort gefunden

Am Drogenbesitz und den Autofahrten gibt es wohl keine Zweifel. Der Stoff wurde in seiner Wohnung sichergestellt, und der Mann wurde in zwei verschiedenen Autos mehrmals geblitzt. Ob er eines der Autos gestohlen und die falschen Kennzeichen hat? Da ist der Nachweis schon schwieriger. Ganz zu schweigen von den Sprengungen der Zigarettenautomaten, schon weil B. damit noch nie in Erscheinung getreten ist.

DNA-Spuren gibt es an Automaten nicht, aber an einem der Tatorte angeblich ein verlorener Autoschlüssel und in der Nähe eines der gestohlenen Autos, in denen B. geblitzt wurde. Daher ist für die Wahrheitsfindung die Beweisaufnahme mühselig und die Aussagen von Zeugen wichtig.

Da kommt nun der 36-jährige Markus S. ins Spiel. Auch er sitzt zurzeit wieder in Haft, ist drogensüchtig wie B. und steht im Verdacht, mit ihm gemeinsam in eine Wohnung in Cossebaude eingebrochen zu sein. Teile der Beute, Bierflaschen, wurden in B.s Wohnung gefunden und er hatte auch den VW-Transporter des Einbruchsopfers.

Begingen die beiden den Einbruch gemeinsam?

"Den Wohnungseinbruchdiebstahl hab’ ich alleine begangen", sagte S. überraschend. Der Angeklagte habe damit nichts zu tun. Danach habe er B. den Transporter ausgeliehen. Er sei mit dem Angeklagten befreundet. Man habe sich im Gefängnis kennengelernt, und Anfang 2023 auch draußen regelmäßig getroffen. Dass das Auto "geklaut" war, habe er B. nicht gesagt. Das etwa wunderte den Vorsitzenden, denn es sei doch ungewöhnlich. Schließlich hätten beide Männer nichts gehabt, nicht einmal Führerscheine.

Der Staatsanwalt hatte B. für den Fall einer Verfahrensverständigung viereinhalb bis fünfeinhalb Jahre Haft angeboten – ein Vorschlag, mit dem Verteidiger Ulf Israel nichts anfangen kann. Das sei angesichts der Beweislage viel zu hoch, sagte der Verteidiger.

Der Prozess wird fortgesetzt.