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Bestechlichkeit: Dresdner Angel-Kontrolleur verurteilt

Die Aufsicht über die Angler an Sachsens Gewässern liegt im Argen. Ein ehrenamtlicher Fischereiaufseher bestreitet die Vorwürfe bis zum Schluss.

Von Alexander Schneider
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Nach etwas mehr als einem Monat endet der Prozess gegen einen ehrenamtlichen Fischereikontrolleur im zweiten Anlauf mit einem Urteil. Schuldig wegen Bestechlichkeit.
Nach etwas mehr als einem Monat endet der Prozess gegen einen ehrenamtlichen Fischereikontrolleur im zweiten Anlauf mit einem Urteil. Schuldig wegen Bestechlichkeit. © Daniel Förster

Dresden. Dumm gelaufen. Weil er die Einstellung seines Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1.000 Euro nicht akzeptierte, wurde ein 51-Jähriger nun am Amtsgericht Dresden zu einer weit höheren Geldstrafe verurteilt – wegen Bestechlichkeit und versuchter Nötigung in zwei Fällen. Der Angeklagte hat die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Doch das Gericht hatte nach drei Verhandlungstagen und der Vernehmung einiger Zeugen keine Zweifel an der Schuld des Dresdners.

Der 51-Jährige war viele Jahre einer von rund 100 ehrenamtlichen Fischereiaufsehern des Freistaates Sachsen, hatte dafür auch einen Lehrgang absolviert. 2015 und 2017 soll er Anglern im Bereich Dresden, die ohne Berechtigung in der Elbe fischten, nicht gemeldet haben. Stattdessen habe er ihnen gesagt, die Sache sei für sie erledigt, wenn sie sich zu einem Fischereischein-Kurs anmelden – in der Angelschule seines 56-jährigen Kumpels. Laut Anklage habe der Inhaber der Schule dem Angeklagten dafür Vermittlungsprovisionen gezahlt.


Im Frühjahr dieses Jahres hatten sich noch beide Männer – sowohl der 51- als auch der 56-Jährige waren ehrenamtliche Kontrolleure – vor Gericht verantworten müssen. Damals stellte der Richter die Verfahren vorläufig gegen Zahlung von 1.000 Euro ein. Neben der bis dahin weißen Weste der Männer dürfte auch die lange Verfahrensdauer ein Grund gewesen sein. Doch der jüngere Angeklagte akzeptierte die Entscheidung nicht. Also musste der Fall nochmals aufgerollt werden.

Drei Zeugen, die Geschädigten, waren zunächst nicht erschienen. Zwei mussten daher am Dienstag von der Polizei vorgeführt werden. Nach Angaben des Gerichts haben sie jedoch die Vorwürfe bestätigt. Der Angeklagte habe sie ohne Berechtigung erwischt – und ihnen nahegelegt, den Fischereischein bei seinem Kumpel zu machen, um einer Anzeige zu entgehen.

Kontrollsystem in der Kritik

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Geldstrafe von 5.000 Euro gefordert – und neben der Schuld auch das im Freistaat praktizierte Kontrollsystem kritisiert. Bereits nach dem Prozessauftakt hatte die SZ berichtet, dass sich offenbar niemand daran Anstoß genommen hatte, wenn selbst Inhaber von Angelschulen gleichzeitig als "ehrenamtliche" Kontrolleure eingesetzt werden. Auch der damals verantwortliche Regierungsoberrat, der als Zeuge aussagen musste, konnte an der Regelung nichts Kritikwürdiges erkennen.

Der Verteidiger, er hatte für seinen Mandanten bereits im ersten Prozess an der Verfahrenseinstellung mitgewirkt, beantragte nun einen Freispruch. Der Angeklagte selbst bestritt die Vorwürfe, sagte mehrfach, er habe kein Geld angenommen, auch nicht in Aussicht gestellt bekommen.

Der Strafrichter verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro. 90 Tagessätze entsprechen bei Nichtzahlung 90 Tage Haft. Möglicherweise wird sich nun das Landgericht in einer Berufungsverhandlung mit dem sächsischen Kontrollunwesen zu befassen haben.