Dresden. Es muffelt im sächsischen Fischereiwesen. Schon vor einigen Monaten verhandelte das Amtsgericht Dresden gegen zwei ehrenamtliche Fischereiaufseher. Ihnen wurde Bestechlichkeit und versuchte Nötigung vorgeworfen. Bei Kontrollen an der Elbe sollen sie ab 2015 zweimal Schwarzanglern angeboten haben, sie nicht anzuzeigen, wenn sie sich schnell in einer bestimmten Dresdner Angelschule für einen Fischereischein-Kurs anmelden – der Schule des 56-jährigen Angeklagten.
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