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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Betreiber von Kinderporno-Plattformen aus Dresden

Im Darknet soll ein 21-Jähriger aus Dresden Plattformen für Kinderpornografie betrieben haben. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage gegen den Mann erhoben.

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Wegen der Verbreitung von Kinderpornografie muss sich ein Dresdner vor dem Landgericht Dresden verantworten.
Wegen der Verbreitung von Kinderpornografie muss sich ein Dresdner vor dem Landgericht Dresden verantworten. © Symbolfoto: Marion Doering

Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden klagt gegen einen 21-jährigen Dresdner wegen der Verbreitung von Kinderpornografie. Dem Deutschen wird laut der Staatsanwaltschaft das "bandenmäßige öffentlichen Zugänglichmachen kinderpornografischer Schriften und Inhalte in 147 Fällen" vorgeworfen.

Der Beschuldigte soll sich spätestens seit Januar 2020 der ausschließlich im Darknet erreichbaren kinderpornografischen Plattform "BoysTown" angeschlossen haben. Dort soll er als aktives Mitglied kinderpornografische Inhalte verbreitet haben. Die Plattform hatte bis zu ihrer Zerschlagung durch die Ermittlungsbehörden am 14. April 2021 etwa 395.000 Mitglieder.

Nachdem die Plattform aufgelöst wurde, soll der Beschuldigte eine eigene kinderpornografische Plattform gegründet haben, die ebenfalls nur im Darknet erreichbar war. Diese betrieb er ab November 2021 bis zu seiner Verhaftung ein Jahr später. Ende Oktober 2022 hatte diese Plattform über 360.000 Mitglieder.

Mehrere kinderpornografische Plattformen aus Dresden

Ab Februar 2022 soll der Beschuldigte eine weitere kinderpornografische Plattform im Darknet gegründet haben. Diese Plattform existierte ebenfalls bis zu seiner Verhaftung im vergangenen November. Über 740.000 Mitglieder waren dort angemeldet.

Das Bundeskriminalamt und die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main waren dem Beschuldigten nach umfangreichen Ermittlungen auf die Spur gekommen.

Der Beschuldigte sitzt in Untersuchungshaft. Er hat gestanden und ist nicht vorbestraft. Das Landgericht Dresden wird jetzt über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest. (SZ/ce)