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Grünes Gewölbe: Was zahlt Sachsen den Remmo-Anwälten?

Was der Prozess um den Einbruch ins Grüne Gewölbe am Ende kostet, ist noch offen. Doch Sachsen will den Verteidigern den Schaden auf ihre Honorare anrechnen. Es geht um viel Geld.

Von Karin Schlottmann & Alexander Schneider
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Ein halbes Jahr nach dem Prozess gegen sechs Mitglieder des sogenannten Remmo-Clans aus Berlin ist immer noch unklar, wie hoch die Kosten für alles sind.
Ein halbes Jahr nach dem Prozess gegen sechs Mitglieder des sogenannten Remmo-Clans aus Berlin ist immer noch unklar, wie hoch die Kosten für alles sind. © P.M. Hoffmann

Dresden. Der Wert der Beute, die Höhe des Sachschadens, sogar die Kosten für die Anwälte – das sind alles Summen, die auch ein halbes Jahr nach dem Prozess gegen sechs Mitglieder des sogenannten Remmo-Clans aus Berlin noch nicht bezifferbar sind.

Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Dresden auf SZ-Nachfrage. Anlass waren Spekulationen der Bildzeitung vom Wochenende, wonach „der Staat dem Remmo-Clan“ angeblich 3,8 Millionen Euro zu zahlen habe. Dabei soll es sich jedoch um die Kosten für die Verteidiger der sechs Angeklagten handeln – zum einen, weil sie als Pflichtverteidiger eingesetzt sind, und zum anderen, weil sie auch die zuständigen Anwälte im zivilrechtlichen Schadensersatzverfahren sind, das der Freistaat Ende vergangenen Jahres noch vor dem überraschenden Deal angestrengt hatte.

Unstreitig sind lediglich die normalen Pflichtverteidigerkosten samt Spesen. Die berechnen sich aus der Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Diese Summen zahlt der Staat in Vorleistung, um das Verfahren zu sichern. Er holt sie sich von den Verurteilten zurück, sollten sie je einmal über ein eigenes Einkommen verfügen. Die Erwartungen tendieren jedoch „gegen null“, so Insider.

Bei dem Schadensersatzverfahren, der sogenannten „Adhäsionsklage“, sieht es anders aus. Hier muss der Freistaat als Kläger „in Vorleistung“ den Anwälten aller sechs Angeklagten ihr Honorar in Abhängigkeit des Streitwerts zahlen. Dabei soll es sich, angeblich, um einen niedrigen sechsstelligen Betrag für jeden der zwölf bis 14 Anwälte handeln.

Ein Sprecher des Sächsischen Finanzministeriums teilte gestern mit, dass die zu erstattenden Kosten derzeit nicht beziffert werden können. Drei Verteidiger hätten einen Kostenerstattungsantrag gestellt. Der Freistaat habe den Anwälten jedoch die Aufrechnung mit seinem Schadensersatzanspruch erklärt. Die Wertermittlung der Beute dauert noch an. Der Freistaat hatte seine Forderung nach der Teilherausgabe von rund 114 Millionen Euro auf gut 89 Millionen Euro reduziert. Gegen diese Wertermittlung hat er jedoch Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG) eingelegt. Mit einer Entscheidung sei laut OLG noch 2023 zu rechnen.

Fünf Angeklagte wurden im Mai am Landgericht Dresden für den Einbruch zu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren und drei Monaten verurteilt, ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen.