Der Freistaat Sachsen darf im Prozess um den Diebstahl der Juwelen aus dem Grünen Gewölbe nicht als Nebenkläger auftreten. Das Landgericht Dresden hat den Antrag abgelehnt, wie Gerichtssprecher Thomas Ziegler am Mittwoch auf Anfrage bestätigte.
Am ersten Prozesstag hatte der kurzfristig eingereichte Antrag bereits für Überraschung gesorgt. Nebenkläger können als Prozessbeteiligte am Strafverfahren teilnehmen und eigene Anträge stellen. Die Entscheidung sei rechtlich schwierig, da der Freistaat eine Körperschaft und keine natürliche Person sei und persönliche Verletztheit gut begründet werden müsse, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel dazu. Die Verteidiger der sechs Angeklagten lehnten den Antrag ab. Der Freistaat sei in diesem Prozess Vertreter der Anklage. Eine zusätzliche Teilnahme als Nebenkläger passe nicht in die Systematik des Strafprozesses, kritisierten sie.
Der Anwalt des Freistaates sowie ein Vertreter der Staatlichen Kunstsammlungen durften unter Vorbehalt am ersten Prozesstag teilnehmen. Die Verteidiger warfen dem Gericht vor, dem Anwalt bereits Akteneinsicht gewährt zu haben. Sie bezeichneten dieses Vorgehen als Verfahrensfehler, der aus ihrer Sicht nicht mehr heilbar sei.
Der Prozess wird am Freitag mit der Vernehmung der ersten Zeugen fortgesetzt. Das Gericht will unter anderem die Polizeibeamten befragen, die als erste am Tatort waren sowie die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes im Grünen Gewölbe.