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Einbruch ins Grüne Gewölbe: Warum Sachsen jetzt den Wachdienst verklagt

Sachsen will nach dem Diebstahl der Juwelen aus dem Grünen Gewölbe nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Das Land verklagt deshalb auch die für die Bewachung zuständige Sicherheitsfirma. Ein Überblick über die Details des Streits.

Von Karin Schlottmann
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Die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma hätten mehr tun können, um den Diebstahl der Juwelen zu verhindern, glaubt der Freistaat.
Die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma hätten mehr tun können, um den Diebstahl der Juwelen zu verhindern, glaubt der Freistaat. © Zeichnung: P.M. Hoffmann.

Gut zwei Monate nach dem Urteil gegen die fünf Einbrecher in das Grüne Gewölbe befasst sich erneut ein Gericht mit dem Jahrhundert-Diebstahl. Der Freistaat Sachsen hat das für die Bewachung zuständige Sicherheitsunternehmen auf Schadensersatz verklagt. Die SZ erläutert die Details des Zivilrechtsstreits:

Was verlangt der Freistaat von der Wach- und Schließgesellschaft?

In der Klage gegen das Dresdner Wach- und Sicherungsinstitut (DWSI) macht das Land Sachsen einen Teil des Diebstahlschadens in Höhe von 15 Millionen Euro sowie rund 316.000 Euro für Schäden an Gebäude und Einrichtungen geltend, sagte Ralf Högner, Vorsitzender Richter der zuständigen 5. Zivilkammer am Landgericht Dresden. Insgesamt beträgt der Diebstahlschaden nach Rückgabe von Teilen der Juwelensammlung laut Landesregierung 63,6 Millionen Euro. Warum in der Klage nur eine Teilsumme verlangt wird, begründen die Kläger nicht.

Wie begründet der Freistaat die Geldforderung gegen die Firma?

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