Gut zwei Monate nach dem Urteil gegen die fünf Einbrecher in das Grüne Gewölbe befasst sich erneut ein Gericht mit dem Jahrhundert-Diebstahl. Der Freistaat Sachsen hat das für die Bewachung zuständige Sicherheitsunternehmen auf Schadensersatz verklagt. Die SZ erläutert die Details des Zivilrechtsstreits:
- Was verlangt der Freistaat von der Wach- und Schließgesellschaft?
- Wie begründet der Freistaat die Geldforderung gegen die Firma?
- Was sagt die Sicherheitsfirma zu den Vorwürfen?
- Wann ist mit einer Entscheidung über die Klage zu rechnen?
- Müssen die verurteilten Mitglieder des Remmo-Clans Schadensersatz leisten?
- Hält der Freistaat an dem Vertrag mit dem DWSI fest?
Was verlangt der Freistaat von der Wach- und Schließgesellschaft?
In der Klage gegen das Dresdner Wach- und Sicherungsinstitut (DWSI) macht das Land Sachsen einen Teil des Diebstahlschadens in Höhe von 15 Millionen Euro sowie rund 316.000 Euro für Schäden an Gebäude und Einrichtungen geltend, sagte Ralf Högner, Vorsitzender Richter der zuständigen 5. Zivilkammer am Landgericht Dresden. Insgesamt beträgt der Diebstahlschaden nach Rückgabe von Teilen der Juwelensammlung laut Landesregierung 63,6 Millionen Euro. Warum in der Klage nur eine Teilsumme verlangt wird, begründen die Kläger nicht.