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Nach Urteil: Bau von Windrädern in und um Dresden wird kaum leichter

Das OVG Bautzen hat die Vorrang- und Eignungsgebiete für den Bau von Windrädern für nichtig erklärt. Die Folgen für Investoren und Bürger sind unterschiedlich. Was Befürworter und Gegner jetzt wissen müssen.

Von Maik Brückner
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Das Oberverwaltungsgericht hat die Vorrang- und Eignungsgebiete für den Bau von Windrädern  für nichtig erklärt. Das hat unterschiedliche Folgen.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Vorrang- und Eignungsgebiete für den Bau von Windrädern für nichtig erklärt. Das hat unterschiedliche Folgen. © Norbert Millauer

Diese Entscheidung dürfte Befürworter und Gegner der Windkraft gleichermaßen überrascht haben. Mitte Mai hatte das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) mit seinem Urteil die Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergienutzung des Regionalplans Oberes Elbtal/Osterzgebirge quasi für ungültig erklärt - theoretisch eröffnet das die Möglichkeit, auch außerhalb dieser Flächen zu bauen. Werden jetzt Dresden und die Landkreise Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie Meißen mit Windrädern voll gepflastert? Sächsische.de erläutert, wie es nach dem Urteil nun weitergeht.

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