Dresden. Mundraub kann das nicht gewesen sein: Drei Monate im Gefängnis absitzen musste ein 22-Jähriger in Frankreich, weil er einen Ziegenkäse gestohlen hatte. Vollstreckt wurde dieses Urteil im Jahr 2016. Dass man für Republikflucht in Haft genommen und/oder des Landes verwiesen wurde, dass Homosexualität mit Freiheitsentzug bestraft wurde, gehört hierzulande und in Europa längst der Geschichte an. Jede Gesellschaft hat ihre eigene Rechtsprechung, ihr eigenes Strafvollzugssystem. Recht und Ordnung müssen geregelt werden, Verstöße gegen diese Regeln werden im Namen des Volkes verurteilt und bestraft. Wir sind es also, die dafür sorgen, dass „unsere“ Gefängnisse nicht leer bleiben. Aber bringt der Freiheitsentzug die erwünschte Resozialisierung? Bekommt ein Häftling, was er verdient? Ist der Mensch mehr wert als seine Taten?
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