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Anklage nach Reizgasangriff und Messerstichen auf Restaurantbesucher in Dresden

Ein 25-Jähriger wütet in einem Lokal in der Dresdner Münzgasse gegen andere Gäste. Als ein Mann schlichten will, sprüht er diesem Reizgas ins Gesicht und sticht auf ihn ein. Dabei nahm er dessen Tod zumindest billigend in Kauf, sagt die Staatsanwaltschaft.

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Am Landgericht Dresden wird demnächst der Fall eines Mannes verhandelt, der in einem Restaurant in Dresden einen anderen Besucher angegriffen und schwer verletzt hat (Fotos vom Tatort).
Am Landgericht Dresden wird demnächst der Fall eines Mannes verhandelt, der in einem Restaurant in Dresden einen anderen Besucher angegriffen und schwer verletzt hat (Fotos vom Tatort). © xcitepress/Benedict Bartsch (Archiv)

Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 25-jährigen Deutschen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden unter anderem wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Das teilt diese am Dienstag mit.

Nach vorangegangenen verbalen und tätlichen Auseinandersetzungen mit anderen Besuchern eines Lokals in der Dresdner Münzgasse soll der Mann demnach einem 42-jährigen russischen Restaurantbesucher Reizgas ins Gesicht gesprüht haben. Der Mann hatte zuvor versucht, den Beschuldigten zu beruhigen.

Beschuldigter ist vorbestraft

Danach soll der Beschuldigte mehrfach mit einem Messer auf den 42-Jährigen in Richtung Oberkörper und Kopf eingestochen haben, um diesen schwer zu verletzen, wobei er auch den Tod des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen habe, so die Staatsanwaltschaft. Hierdurch erlitt der Geschädigte erhebliche Stich- und Schnittverletzungen am Oberkörper, im Gesicht und an der rechten Hand. Die Verletzungen wären ohne schnelle medizinische Hilfe tödlich gewesen.

Der Beschuldigte wurde am 14. Januar vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am Tag danach Haftbefehl gegen ihn erlassen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Er ist vorbestraft und stand zur Tatzeit unter Bewährung. Der Beschuldigte hat zu den Tatvorwürfen bisher keine Angaben gemacht.

Das Landgericht Dresden wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Außerdem bestimmt das Gericht einen Termin zur Hauptverhandlung. (SZ)