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Besuch des belgischen Königspaars: Polizei fängt Drohnen über Dresden ab

Zwei Männer haben am Donnerstag über Dresden Drohnen steigen lassen - während des Besuchs des belgischen Königspaares. Ihnen droht eine saftige Strafe.

Von Theresa Hellwig
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Während des Besuchs des belgischen Königspaares fingen Polizisten zwei Drohnen über der Dresdner Altstadt ab.
Während des Besuchs des belgischen Königspaares fingen Polizisten zwei Drohnen über der Dresdner Altstadt ab. © SZ/Veit Hengst

Dresden. Die Polizei hat am Donnerstag zwei Drohnen abgefangen, die über der Dresdner Altstadt flogen. An diesem Tag war das belgische Königspaar, König Philippe und Königin Mathilde, in der Elbestadt zu Gast.

Wie die Polizei mitteilt, sicherte sie den Staatsbesuch ab. Etwa 600 Polizisten waren dabei im Einsatz. Abgesehen von den Drohnen sei es aber zu keinen besonderen Vorkommnissen gekommen.

Die Polizei fing die beiden Drohnen ab, stellte diese sicher und fand heraus, dass diese von einem 22-jährigen Inder und einem 34-jährigen Deutschen gesteuert wurden. Wegen des Staatsbesuchs galten besondere Sicherheitsvorkehrungen in der Dresdner Innenstadt. So war zum Beispiel ein Gebiet mit Flugbeschränkungen für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme eingerichtet worden.

Drohnen-Sicherheitszone war in Dresden eingerichtet

In dieser Sicherheitszone durften Drohnen nur mit Ausnahmegenehmigung aufsteigen. Die eingesetzten Polizisten überwachten das Gebiet technisch, sodass sie jeden Drohnenaufstieg erkennen, die Fluggeräte abfangen und die Piloten ermitteln konnten.

Die Beamten leiteten Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz gegen die beiden Männer ein. Nach §62 des Luftverkehrsgesetzes droht den beiden Männern nun eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Ob die beiden Männer die Drohnen steigen ließen, um einen Blick auf das Königspaar zu erhaschen oder andere Gründe für den Flug hatten, ist nach Polizeiangaben unbekannt.

Ganz generell sind Drohnenflüge über der Altstadt meistens nicht erlaubt

Auch ohne Staatsbesuch ist ein Drohnenaufstieg in der Dresdner Innenstadt in der Regel nicht erlaubt. Wer eine Drohne steigen lassen möchte, benötigt dafür meistens eine Erlaubnis der Landesdirektion, erklärt die Polizei auf Nachfrage. Denn nicht erlaubt sind Drohnenflüge beispielsweise in Flughafen-Zonen, über Bundeswasserstraßen wie der Elbe und über Menschenmassen. Die drei Punkte betreffen auch die Dresdner Altstadt zu großen Teilen.

In der Regel wird ein Verstoß dagegen laut Polizei mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet. Betroffenen droht also ein Bußgeld. Weil wegen des königlichen Besuchs jedoch die besondere Sicherheitszone eingerichtet worden war, steht bei den beiden Männern eben nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat im Raum.

Ob ein Drohnenflug erlaubt ist oder nicht, dazu können sich Interessierte auf der Internetseite zu Unbemannter Luftfahrt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr informieren. Auch die Sächsische Landesdirektion informiert auf ihrer Webseite über die Regeln.