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Bezahlung von Dresdner Tageseltern ist rechtmäßig

Dutzende Dresdner Tageseltern klagten gegen die Stadt, weil sie eine bessere Bezahlung erreichen wollten. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden.

Von Sandro Pohl-Rahrisch
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Mehr als 300 Tageseltern betreuen in Dresden kleine Kinder.
Mehr als 300 Tageseltern betreuen in Dresden kleine Kinder. © Monika Skolimowska/dpa (Symbolbild)

Dresden. Seit fast zehn Jahren streiten sich Dresdner Tageseltern mit der Landeshauptstadt Dresden über die Bezahlung. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass das Vergütungsmodell im Großen und Ganzen rechtmäßig ist.

Derzeit betreuen 337 Kindertagespflegepersonen etwa 1.500 Kinder in Dresden. Im Gegensatz zur Kita sind die Gruppen klein, die Kinderbetreuung somit familienähnlich. Tageseltern kümmern sich um Babys und Kleinkinder bis drei Jahre.

Für eine achtstündige Betreuung erhalten Tageseltern in Dresden seit Juli dieses Jahres 578 Euro pro Kind in der niedrigsten Betragsgruppe. In der höchsten sind es 817 Euro. Die Betragsgruppe hängt von der Berufserfahrung ab. Je mehr Erfahrung, desto mehr Geld bekommen Tagesltern.

Hinzu kommt die Erstattung der Sachkosten. Dazu zählen zum Beispiel die Miete für die Betreuungsräume sowie Kosten für Möbel und Telefonanschluss. Hier gibt es pro Kind, das acht Stunden betreut wird, noch einmal zwischen 169 und 206 Euro.

Stadt zahlt mehr Geld für Stromkosten

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. November die Höhe der monatlichen Geldleistungen bestätigt, teilte die Stadtverwaltung am Dienstag mit. Bezüglich der Höhe der Sachkostenpauschale sei ausschließlich bemängelt worden, dass der Erstattungsbetrag für die Stromkosten um 1,50 Euro pro Kind im Monat zu niedrig angesetzt sei, so die Stadt.

Auf diesen Punkt hatte auch schon das Oberverwaltungsgericht in Bautzen als Vorinstanz hingewiesen. Die Landeshauptstadt Dresden hat daraufhin bereits im Juli 2021 die Richtlinie geändert, sodass alle Tageseltern in Dresden seitdem eine erhöhte Stromkostenpauschale erhalten.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geht zurück auf einen Rechtsstreit über die angemessene Vergütung von Kindertagespflegepersonen aus dem Jahr 2013. Zunächst hatte das Dresdner Verwaltungsgericht 2016 gegen die Stadt entschieden, woraufhin diese finanziell nachbesserte. Trotzdem klagten 65 Tageseltern erneut.

Das Verwaltungsgericht bestätigte im zweiten Urteil 2018 die neuen Beträge. Nachdem das Oberverwaltungsgericht eine Berufung nicht zuließ, jedoch eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht, urteilten nun die Leipziger Richter endgültig. Bis auf die bemängelte Stromkostenpauschale gaben sie der Landeshauptstadt Recht und bestätigten damit das Bezahlungsmodell für die Tageseltern.