Mit einer neuen Allgemeinverfügung reagiert Dresden Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) am Samstag auf die Lockerungsmöglichkeiten für die sächsischen Landkreise und Kommunen. Die neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom Freitag lässt entsprechend den Festlegungen von Bund und Ländern weitere Öffnungsschritte zu. Hilbert und die Stadt Dresden greifen dies auf.
Allerdings: Die Lockerungen sind an eine Voraussetzung geknüpft: Sowohl im Freistaat als auch in Dresden muss der 7-Tages-Inzidenzwert unter 100 pro 100.000 Einwohnern liegen.
Diese Voraussetzung sei derzeit schon seit dem 13. Februar und damit länger erfüllt als die geforderten fünf aufeinanderfolgenden Tage, heißt es in einer am Samstag veröffentlichten Mitteilung der Stadt. Die Landeshauptstadt mache daher von der Möglichkeit zur Lockerung Gebrauch.
Welche Lockerungen gelten beim Einkaufen?
Geschäfte und Ladengeschäfte mit Kundenverkehr können öffnen, wenn pro Person 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stehen. Bedingung ist die vorherige Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit einer Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung.
Menschen, die Unterstützung bedürfen, werden bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt. Das Gleiche gilt für Minderjährige.
Was gilt für Sportler?
Aufatmen könnte es auch bei vielen Amateursportvereinen und den Freizeitsportlern geben: Individualsport darf allein oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren sowohl im Freien als auch auf Außensportanlagen stattfinden.
Darf ich wieder zur Fußpflege - und Nagelpflege?
Laut der am Samstag veröffentlichten Mitteilung der Stadtverwaltung dürfen auch wieder sogenannte körpernahe Dienstleistungen angeboten werden. Dazu zählen etwa Kosmetik oder Nagelpflege.
Voraussetzung hier ist ein Hygienekonzept. Darin sollte klar werden, wie mögliche Kundenansammlungen vermieden werden. Zudem muss es wöchentliche Tests für die Beschäftigten geben.
Kunden brauchen ein tagaktuelles negatives Testergebnis, das sie vorweisen können. Ausnahmen gelten für Kunden von Friseurbetrieben, bei Fußpflegen oder soweit die körpernahen Dienstleistungen medizinisch notwendig sind.
Die Dresdner Kosmetikern Franziska Tschöpe ist froh über die weiteren Öffnungsschritte, kann sich aber noch nicht vorstellen, wie das mit den tagaktuellen Tests der Kunden in der Praxis funktionieren soll. "Bis jetzt ist es ja gar nicht so einfach, an so einen Test heranzukommen", sagt sie. "Vermutlich muss ich dann Kunden wieder verschicken, die ohne Test kommen." Außerdem frage sie sich, ob sie die Testergebnisse außerhalb des Salons kontrollieren sollte. "Sonst müssen wir am Ende noch alle in Quarantäne."
Wer könnte demnächst öffnen?
Ab dem Montag in einer Woche könnten laut Stadtverwaltung zudem botanische und zoologische Gärten sowie Tierparks, Museen, Galerien und Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung wieder öffnen. Voraussetzung ist auch hier, dass es eine Möglichkeit der Kontaktnachverfolgung gibt. Zudem wird der Einzelunterricht in Musikschulen zugelassen.
Wie der Dresdner Zoo am Samstag auf Nachfrage mitteilte, bereite man sich auf eine Zooöffnung ab dem 15. März vor. "Den detaillierten Öffnungsplan erstellen wir, basierend auf der aktuellen Corona-Schutzverordnung, in den kommenden Tagen" , sagte eine Sprecherin. Anfang kommender Woche will der Zoo Details bekanntgeben.
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Was ist mit der Bewegungsfreiheit?
Neben diesen Lockerungen fällt die Einschränkung auf den 15 Kilometer-Radius für Einkauf oder Bewegung weg. Die nächtliche Ausgangssperre und die Ausgangsbeschränkungen, die das Verlassen der eigenen Unterkunft nur aus einem triftigen Grund zulassen, werden ebenfalls aufgehoben.
Auch die Allgemeinverfügung zur Regelung des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit von Seiten der Landeshauptstadt Dresden gilt dann nicht mehr.
Sofern die 7-Tages-Inzidenz im Freistaat Sachsen oder in Dresden den Wert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet, würden die Dresdner Lockerungen jedoch wieder aufgehoben, heißt es.
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