Dresden. Wohngeldempfänger erhalten ab dieser Woche Bescheide über den Heizkostenzuschuss.
Für Dresdnerinnen und Dresdner, die zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld erhalten haben, überweist die Wohngeldstelle des Sozialamtes im September 2022 einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei einem Haushalt mit einer Person 270 Euro, mit zwei Personen 350 Euro und für jede weitere Person 70 Euro.
Sozialbürgermeisterin Kristin Kaufmann (Linke), betont, dass kein gesonderter Antrag gestellt werden musste. "Der Heizkostenzuschuss wird von Amts wegen erbracht. Das Sozialamt hat bereits mit der Erstellung der Bescheide begonnen. Die anspruchsberechtigten Dresdner Haushalte erhalten ab dieser Woche per Post einen Bescheid über den Heizkostenzuschuss."
Der Heizkostenzuschuss soll die einkommensschwachen Haushalte aufgrund des starken Anstieges der Energiekosten unterstützen. Grundlage ist das Heizkostenzuschussgesetz, das am 1. Juni in Kraft getreten ist. (SZ)