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Dresdnerin in eigener Wohnung vergewaltigt

Ein Mann klingelt mittags an der Tür einer Frau in der Dresdner Neustadt und bettelt um Geld. Dann zwingt er sie zum Geschlechtsverkehr.

Von Alexander Schneider
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Fast vier Jahre nach der Tat hat ein Angeklagter gestanden, eine 42-jährige Frau in Dresden vergewaltigt zu haben.
Fast vier Jahre nach der Tat hat ein Angeklagter gestanden, eine 42-jährige Frau in Dresden vergewaltigt zu haben. © Archiv/Rene Meinig

Dresden. Branislav H. soll in den Jahren 2016 und 2017 immer wieder in Dresden gewesen sein. Dort lebte er auf der Straße und schlug sich mit Schnorren durch. Der 26-jährige Slowake hielt sich oft am Albertplatz in der Neustadt auf.

So lernte er auch eine 42-Jährige kennen, die ihm mehrfach etwas Kleingeld in den Becher geworfen hatte. Im April 2017 stattete er der Frau einen Besuch in ihrer Wohnung ab und verging sich an ihr. Seit Dienstag steht H. wegen Vergewaltigung vor dem Amtsgericht Dresden.

Obwohl die Geschädigte die Tat sofort angezeigt hatte, war es dem Angeklagten gelungen, unterzutauchen. Er wurde erst im Juli 2020, mehr als drei Jahre später, in Österreich verhaftet, nachdem international nach ihm gefahndet worden war. Inzwischen hatte ein positiver DNA-Abgleich aus der Slowakei vorgelegen, der den Verdächtigen schwer belastete. Nach drei Wochen in Auslieferungshaft wurde er den deutschen Behörden überstellt.

Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die Anklageschrift stammt vom September, soll H. an jenem 17. April 2017, einem Montag, mittags vor der Wohnung der Frau gestanden haben. Er habe sie um etwas Kleingeld gebeten, auch um Lebensmittel. Dann habe er sie gefragt, ob er bei ihr übernachten könne. Als die Frau das abgelehnt hatte, habe er sie plötzlich gepackt, in die Stube getragen und auf einen Sessel gesetzt. Die Frau habe sich gewehrt und um Hilfe gerufen, doch H. habe sie festgehalten und gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen.

Deal hinter verschlossenen Türen

Verteidiger Rolf Franek bat das Schöffengericht unmittelbar nach der Anklageverlesung um ein Rechtsgespräch. In nichtöffentlicher Sitzung erzielten die Beteiligten eine Verfahrensabsprache. Im Falle eines Geständnisses könne H. mit einer Freiheitsstrafe von maximal zweieinhalb Jahren Haft rechnen: „Wenn das Geständnis so umfassend ist, dass eine Aussage der Geschädigten nicht erforderlich ist“, sagte Markus Mayer, der Vorsitzende des Schöffengerichts, zu dem sogenannten Deal. Die Frau sei psychisch stark belastet und habe Angst, als Zeugin im Gericht zu erscheinen.

Im Anschluss erklärte Verteidiger Franek, sein Mandant habe gewusst, in welchem Haus die Geschädigte wohnte. Das habe sie ihm einmal erzählt. Sie kannten sich, weil sie ihm mehrfach etwas Geld gegeben habe. Sie habe ihm auch einmal ihr Handy für ein Telefonat mit Angehörigen gegeben.

Am Tattag habe H. am Wohnhaus der 42-Jährigen geklingelt und einen Nachbarn nach der Frau gefragt. Dann habe er an ihrer Tür gestanden. Sie habe ihm auch etwas Kleingeld gegeben. Als er fragte, ob er bei ihr baden könne, habe sie ihn weggeschickt. Da habe er sich spontan entschieden, sexuell mit ihr zu verkehren und sie geküsst. Er habe auch gemerkt, dass sie das nicht wollte.

Beweislage erdrückend

Der 26-Jährige hatte in der Slowakei nach Lehren auf dem Bau und als Waldarbeiter weder Job noch Einkommen und sei daher immer wieder zum Betteln nach Dresden gereist, berichtete er. Er hat eine Partnerin und ein gemeinsames Kind, das jetzt zweieinhalb Jahre alt ist. Zuletzt habe er von Erziehungsgeld gelebt. Unter welchen Umständen der Mann in Österreich verhaftet wurde, ist unklar.

Es gab neben der Übereinstimmung des genetischen Fingerabdrucks des Angeklagten es offenbar einige weitere Beweismittel. So hatte H. seinen Pappbecher in der Wohnung gelassen mit seinen Spuren und auch das Handygespräch, das er mit Angehörigen geführt hatte, war ein Indiz.

Darüber hinaus war der Mann auffällig klein und auch daher zu identifizieren. Wegen Bagatelldelikten wie Schwarzfahrens, Hausfriedensbruch und einem Diebstahl ist er viermal zu Geldstrafen verurteilt worden. Die hat er seit seiner Auslieferung abgesessen.

Die Geschädigte, deren Offenheit von dem Angeklagten massiv missbraucht wurde, muss nach dem Geständnis nicht mehr vernommen werden. Der Prozess wird fortgesetzt.

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