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Radebeuler Haverbeck-Freundin verbreitet Judenhass

Neben den Pegida-Demos verbreitete Ines P. in Dresden Dutzende Videos bekannter Neonazis und Holocaust-Leugner. Vor Gericht verharmloste die Arbeitslose.

Von Alexander Schneider
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Regelmäßig an Montagabenden forderten Unterstützer der Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck die Freilassung der betagten Gefangenen - unmittelbar neben den Pegida-Demos. Eine Initiatorin wurde nun verurteilt.
Regelmäßig an Montagabenden forderten Unterstützer der Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck die Freilassung der betagten Gefangenen - unmittelbar neben den Pegida-Demos. Eine Initiatorin wurde nun verurteilt. ©  SZ-Archiv

Dresden. Eindrucksvoller hätte Richter Jürgen Scheuring, Vorsitzender einer Berufungskammer des Landgerichts Dresden, seine Urteilsbegründung nicht beginnen können. Er zitierte aus einem Flugblatt, das "zwei Sanitätsfeldwebel im Sommer 1942 geschrieben hatten, als die Rampe in Auschwitz aktiv war", so Scheuring: "Man kann sich mit dem Nationalsozialismus geistig nicht auseinandersetzen, weil er ungeistig ist."

Die Bewegung sei "schon in ihrem ersten Keim auf den Betrug des Mitmenschen angewiesen" gewesen und habe sich nur durch "die stete Lüge retten" können, zitiert der Richter. Das Flugblatt thematisiert die hunderttausendfache Ermordung polnischer Juden.

Infostand zwei Jahre lang "teilweise unbehelligt" von den Behörden

Die das schrieben, waren Hans Scholl und Alexander Schmorell, Mitglieder der Widerstandsbewegung "Weiße Rose". Sie haben einen hohen Preis dafür bezahlt.

Auf den Tag genau vor 78 Jahren, am 22. Februar 1943, sei Scholl von den Nationalsozialisten ermordet worden, Schmorell wenige Monate später, sagte Scheuring, ehe er sich mit der Angeklagten und ihren Taten befasste.

In dem Berufungsverfahren ging es um Ines P., eine 60-jährige Radebeulerin, die ab 2018 mit ihren Mitstreitern einen "Infostand" betrieben hatte: immer montags neben der Pegida-Demo.

P.s erklärtes Ziel war die Freilassung Ursula Haverbecks, eine der bekanntesten deutschen Holocaust-Leugnerinnen. Sie wurde 2018 als 90-Jährige inhaftiert und verbüßte mehrere einschlägige Verurteilungen bis Ende 2020.

Erst diese Woche wurde eine Studie zum Thema Antisemitismus in Sachen vorgestellt. Danach präge Antisemitismus den Alltag von Jüdinnen und Juden in Sachsen.

Durchschnittlich komme es pro Woche zu drei antisemitischen Vorfällen. Nora Goldenbogen, die Vorsitzende des sächsischen Landesverbands der jüdischen Gemeinden, kritisierte in diesem Zusammenhang explizit, dass der Infostand am Rande von Pegida in Dresden zwei Jahre lang "teilweise unbehelligt" von den Behörden möglich gewesen sei.

Es sei ihr "nur um Information" gegangen

Ines P., so scheint es, will sich nur für eine Rentnerin eingesetzt haben, die in die Mühlen der Justiz geraten sei. Haverbeck sei eine "herzliche Omi", die sie persönlich kenne.

An ihrem Stand verteilte sie jedoch auch DVDs und Broschüren, in denen der Holocaust geleugnet und "der Jude" in feinster Nazi-Manier als Wurzel allen Übels dargestellt wird. Im Juli 2018 stellte die Polizei das Material sicher und leitete ein Ermittlungsverfahren gegen die Anmelderin ein.

Mitte 2019 wurde die arbeitslose Bankkauffrau P. am Amtsgericht Dresden wegen Volksverhetzung zu 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Ihr Verteidiger, Szene-Anwalt Wolfram Nahrath, der auch Haverbeck verteidigte, hatte einen Freispruch gefordert und argumentiert, es sei der Angeklagten "doch nur um die Information" gegangen.

Auch P. hatte das so dargestellt. Ihr sei daran gelegen, mit den Menschen ins Gespräch zu kommen. Natürlich akzeptierte sie dieses Urteil nicht.

Im jetzigen Berufungsprozess wurde Ines P. nun von Martin Kohlmann aus Chemnitz verteidigt, auch ein Szene-Anwalt. Nahrath hatte kurz zuvor das Mandat niedergelegt. Kohlmann verfolgte eine andere Strategie und behauptete nun, seine Mandantin habe das Material weder veröffentlicht noch unbeaufsichtigt verbreitet.

Sie habe auch nicht "hunderte Exemplare verteilt". Auf dem Tisch hätten gerade 49 DVDs gelegen. Bei manchen DVDs habe seine Mandantin nicht einmal den Inhalt gekannt. Auch Kohlmann wollte einen Freispruch.

Interview vor Hakenkreuz-Fahne

Ines P. schwieg zu der Frage, woher die DVDs stammten oder ob sie diese selbst gebrannt habe. Das Gericht zeigte einige der sichergestellten DVDs und spielte minutenlange Interviews vor, etwa mit dem Holocaust-Leugner Horst Mahler.

Der nannte die Vernichtung von Millionen Juden "eine Groteske" und fragte "Wie soll das denn gehen?" Über das Dritte Reich und die Herrschaft der Nationalsozialisten sagte er, vieles habe nicht gut funktioniert, es sei aber ein "gewaltiger Fortschritt" gewesen.

Auf einer anderen DVD stand Alfred Schäfer im Mittelpunkt, der auch schon in Dresden einschlägig verurteilt wurde. Er schwadronierte vor einer Hakenkreuz-Fahne über die "restlose Entfernung dieser Parasiten aus unserem Körper".

Gemeint war „der Jude“, der in dem Beitrag für alle Probleme der Welt verantwortlich gemacht wurde – Tierschutz, Massentierhaltung, Klimaschutz und Umweltprobleme, Krebs. Haverbeck, Mahler und Schäfer eint, dass sie alle wegen Holocaust-Leugnens zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden und diese Strafen auch verbüßten.

Angeklagte wusste, was sie verbreitet

Die DVDs hätten überall auf dem Stand herumgelegen, um verteilt zu werden, sagte Richter Scheuring in der Urteilsbegründung zur Angeklagten. "Diese DVDs haben Sie ausgelegt, offen, und nicht unter Verschluss gehalten."

Natürlich habe Ines P. ganz genau gewusst, was sie dort verbreite. Das Gericht verwarf die Berufung der Angeklagten und verurteilte sie nicht nur wegen Volksverhetzung wie in der ersten Instanz, sondern nun auch wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Denn auf einer DVD ist Schäfer zu sehen, wie er als Redner einer Demo den Hitlergruß zeigt.

Am Strafmaß, 100 Tagessätze zu je zehn Euro, änderte sich nichts. Die Angeklagte sei nicht vorbestraft und die Tat liege nun schon einige Zeit zurück. Das Gericht hätte jedoch über eine "deutliche Reduktion" der Geldstrafe nachgedacht, wenn die Verteidigung bei ihrer erstinstanzlichen Argumentation geblieben wäre. Sprich: Wenn das Gericht von P. ein wenig mehr Einsicht über das eigene Tun gehört hätte.

Das vom Gericht zitierte "Flugblatt II" der "Weißen Rose" und alle anderen in Originalansicht finden sich in einer lesenswerten und kurzweiligen Dokumentation bei der Bundeszentrale für politische Bildung.

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