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Hier will Dresden Geflüchtete unterbringen

Bis Ende März erwartet Dresden rund 500 neue geflüchtete Menschen. Nun wird der Landgasthof in Marsdorf als Unterbringungsobjekt geprüft.

Von Julia Vollmer
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Die Menschen müssen aus den Kriegsregionen fliehen.
Die Menschen müssen aus den Kriegsregionen fliehen. © Symbolfoto: dpa/Henning Kaiser

Dresden. Der Krieg in der Ukraine dauert noch immer an, auch aus den anderen Kriegs- und Krisenregionen der Welt müssen Menschen fliehen. Dresden wird daher im ersten Quartal 2023 rund 400 bis 500 Geflüchtete neu aufnehmen, so das Sozialamt. Seit Monaten sucht die Stadt nach Wohnungen und Objekten, wo sie die Menschen unterbringen kann.

Wo sollen die Geflüchteten in Dresden untergebracht werden?

Nun prüft die Stadt die Unterbringung von asylsuchenden Menschen im Landgasthof Marsdorf. Das bestätigt das Rathaus auf Anfrage. "Dazu gibt es Abstimmungen mit den Ortschaftsräten und Vertragsverhandlungen mit dem privaten Eigentümer. Da diese Gespräche noch laufen, können wir noch nicht über ein Ergebnis berichten", heißt es.

Außerdem sucht Dresden händeringend nach weiteren Unterbringungskapazitäten. Besonders Wohnungen in allen Stadtteilen und Ortschaften werden gebraucht. Das Rathaus ruft Immobilieneigentümer und Hausverwaltungen auf, Mietangebote an das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung zu melden.

Wo sucht die Stadt nach Unterkünften?

"Unser Ziel ist eine möglichst dezentrale Unterbringung von Geflüchteten in Wohnungen", so Baubürgermeister Stephan Kühn (Grüne). Kühn ist aktuell auch für den Bereich Soziales zuständig, da sich Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) und die Fraktionen bisher nicht einigen konnten im Streit um die Beigeordnetenposten.

Die angebotenen Wohnungen sollten, so die Stadt, mit Selbstversorgerküche und eigenem Bad ausgestattet sein. Im Idealfall sind sie möbliert, das sei aber kein Muss. Die Wohneinheiten sollten für mindestens zwei Jahre zur Verfügung stehen. Außerdem sollten pro Person mindestens sechs Quadratmeter Nutzfläche zum Wohnen und Schlafen zur Verfügung stehen. Das schreibt die Verwaltungsvorschrift Unterbringung, die der Freistaat Sachsen erlassen hat, vor.

Die Stadt stellt auf ihrer Webseite www.dresden.de/asylunterkunft-melden eine Checkliste mit den wesentlichen Anforderungen bereit. Hier gibt es auch ein Online-Formular mit dem Vermietungspartner ihre Angebote an das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung übermitteln können. Alternativ können Exposees per E-Mail gesendet werden an: [email protected] Einen Mustermietvertrag stellt die Behörde auf Nachfrage gern zur Verfügung.