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Kind ohne Masernimpfung: Eltern in Dresden zahlen bis zu 2.500 Euro Bußgeld

Seit 2020 gilt die Masern-Impfpflicht. Doch längst nicht alle Mädchen und Jungen in den Dresdner Kitas und Schulen sind immunisiert. Das sind die Konsequenzen.

Von Julia Vollmer
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Seit 2020 gilt die Masern-Impfpflicht.
Seit 2020 gilt die Masern-Impfpflicht. © Julian Stratenschulte/dpa

Dresden. Am Montag hat für Dresdens Schülerinnen und Schüler das neue Schuljahr begonnen. Auch viele Kindergartenkinder kehrten zurück in die Kitas. Wer Schule oder Kita besuchen will oder dort arbeitet, muss allerdings den Nachweis darüber erbringen, dass gegen die Masern geimpft ist. Wie viele Dresdner Kinder das können und was mit denen passiert, die nicht geimpft sind - das sind die wichtigsten Fragen und Antworten.

Seit wann und für wen gilt die Masernimpfpflicht?

Eine Impfpflicht gegen die Masern gilt bereits seit dem 1. März 2020 und betrifft neben Schülern und Kindergartenkindern auch Mitarbeitende in Arztpraxen und Krankenhäusern. Bis Ende Juli 2022 gab es allerdings noch eine Übergangfrist für all jene, die mit Inkrafttreten der Impfpflicht bereits eine Einrichtung besuchten oder dort arbeiteten.

Wie viele Kinder sind nicht gegen Masern geimpft?

Insgesamt liegen dem Dresdner Gesundheitsamt 2.708 Meldungen über nicht geimpfte Kinder vor, davon besuchen 322 eine Kita und 1.530 Fälle eine Schule.

Der Großteil davon, 2.001 Fälle, wird vom Gesundheitsamt inzwischen nicht weiterverfolgt, da ein Nachweis im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt werden konnte. Das heißt nicht zwingend, dass das Kind tatsächlich gegen Masern geimpft wurde. Es kann auch sein, dass es eine Infektion durchgemacht hat oder ein Attest vorgelegt wurde, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Weitere 96 Fälle wurden beim Gesundheitsamt aus sonstigen Gründen nicht weiterverfolgt, etwa weil die betreffende Person die Einrichtung verlassen hat, so die Stadtverwaltung gegenüber Sächsische.de. Damit bleiben 611 Fälle übrig, in denen gegen die Impfpflicht verstoßen wird.

Alle gemeldeten Personen, ob Kinder oder Mitarbeitende ohne Impfnachweis, hätten ein Angebot über eine ergebnisoffene Impfberatung im Gesundheitsamt erhalten.

Wie viele Betretungsverbote hat die Stadt ausgesprochen?

"Bis dato wurden 22 Betretungsverbote für Kinder ohne Immunitätsnachweis im Sinne des Infektionsschutzgesetzes erlassen", so das Gesundheitsamt. Davon seien acht widerrufen worden, weil doch noch ein Nachweis erbracht werden konnte. "Weitere Betretungsverbote sind in Prüfung bzw. stehen vor Erlass." Alle Fälle betreffen Kita-Kinder. Für die Kindertagespflege gebe es bisher keine Betretungsverbote.

Bei den Beschäftigten liegen elf Meldungen für Kitas vor, davon sind sechs Verfahren bereits beendet. Bei den Schulen gibt es sechs Meldungen, davon sind fünf Verfahren abgeschlossen.

Was das konkret heißt, ob die Mitarbeitenden die Kitas verlassen mussten, lässt die Stadt offen. Für Lehrkräfte gab es aber offenbar noch keinen Ausschluss vom Dienst. "Dem Lasub sind keine Fälle bekannt, wo Beschränkungen durch das Gesundheitsamt ausgesprochen wurden", erklärt Petra Nikolov, Sprecherin im Landesamtes für Schule und Bildung (Lasub). Bei Neueinstellungen komme ein Arbeitsvertrag oder eine Verbeamtung nicht zustande, wenn der Masernimpfnachweis nicht erbracht werde, sagt sie.

Wie hoch sind die Bußgelder?

In allen Fällen, in denen ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot ergeht, wird durch das Gesundheitsamt auch ein Bußgeldverfahren zur weiteren Bearbeitung an das Ordnungsamt übergeben. "Die Betroffenen müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro für jede sorgeberechtigte Person rechnen", sagt das Gesundheitsamt. Wer sich auch in der Folge nicht impfen lässt bzw. sein Kind, muss mit höheren Strafen rechnen. "Der vom Gesetzgeber vorgegebene Bußgeldrahmen beträgt 2.500 Euro", so die Stadt.

Welche Konsequenzen gibt es für nicht geimpfte Mitarbeiter?

Auch für das Personal von Schulen und Kitas gilt die Impfpflicht. "Für Beschäftigte ist, wie erwähnt, zwischen einem gesetzlichen und einem behördlichen Verbot zu unterscheiden. Das gesetzliche Verbot greift unmittelbar", sagt das Gesundheitsamt.

Im Falle einer Meldung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an das Gesundheitsamt, die bereits vor dem 1. März 2020 in den Einrichtungen tätig waren, ergehe erst einmal eine Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises. Auch hier gibt es das Angebot der Impfberatung.

"Führen diese Schritte nicht zu einem Nachweis im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, ergeht in der letzten Konsequenz ein Tätigkeitsverbot. Darüber wird auch der Arbeitgeber informiert", so die Stadt. Bis zum Erlass eines solchen Verbotes könnten die Mitarbeitenden aber weiter in den Einrichtungen arbeiten.

Wie viele Masernfälle gab es 2021 und 2022 in Dresden?

Die Impfpflicht wirkt. Laut Dresdner Gesundheitsamt gab es in diesem Jahr bis Stand Anfang August und im vergangenen Jahr keine Masern-Fälle in der Stadt.

Laut Robert-Koch-Institut (RKI) sind Masern "eine der ansteckendsten Krankheiten des Menschen überhaupt". Sie werden durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen beim Sprechen, Husten, Niesen sowie durch den Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase oder Rachen übertragen.

Die Impfquote war zuletzt gut in Sachsen. Laut Sozialministerium, das Impfdaten für Kindergartenkinder um das vierte Lebensjahr aus einer freiwilligen Untersuchung ermittelt hat, waren im Untersuchungsjahr 2020/2021 99,1 Prozent der Kindergartenkinder um das vierte Lebensjahr vollständig, also zweimal gegen Masern geimpft.