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Grauer Kasten auf dem Terrassenufer in Dresden: Was es mit diesem Anhänger auf sich hat

Die Stadt Dresden testet einen mobilen Blitzer, den Autofahrer auf den ersten Blick nicht als solchen erkennen sollen. Wie lange er noch in der Stadt Fotos schießt.

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Auf dem Terrassenufer in Dresden ist am Montag mit diesem grauen Anhänger geblitzt worden.
Auf dem Terrassenufer in Dresden ist am Montag mit diesem grauen Anhänger geblitzt worden. © SZ

Dresden. Es sieht ein bisschen aus wie eine Spielzeug-Dampflok und hat am Montag fleißig Autos am Terrassenufer geblitzt. In der vergangenen Woche wurde Dresdens neuer Superblitzer bereits auf der Reisewitzer Straße gesichtet.

Das Gerät, ein sogenannter "Blitzer-Anhänger", ist schwarz - und hat ein Fenster. Die Stadt Dresden testet es bereits seit dem 30. April.

Das Ordnungsamt möchte damit vor allem die Schulwegsicherheit weiter verbessern. Insgesamt drei Monate soll das Gerät im Einsatz sein - also noch bis Ende des Monats. Erster Einsatzort war der Bereich um den Schulcampus Kipsdorfer Straße. Man wolle den Blitzer aber auch in anderen relevanten Bereichen testen, teilte die Stadt im Mai mit. Das Terrassenufer - dort gilt jetzt dauerhaft Tempo 30 - gilt als Gefahrenabschnitt für Radfahrer, die dort von Autos überholt werden.

Konkret handelt es sich bei dem Blitzer um eine Traffi-Star S350 als Enforcement Trailer Semistation der Firma Jenoptik. Diese Art von Blitzer ist nicht unumstritten: Ein anderer Traffistar S350 war vor dem Verfassungsgericht im Saarland Thema. Dort hatte das Gericht Temposünderfotos dieses Geräts für nicht verwertbar erklärt, weil das Gerät keine Rohdaten speichert. So könnten Betroffene keine Fehlmessung nachweisen. Im Saarland durfte die Technik daraufhin nicht mehr verwendet werden.

Das Oberlandesgericht in Dresden hatte 2020, nach dem Fall im Saarland, einen ähnlichen Fall zu verhandeln. Das Gericht kam aber zu einem anderen Ergebnis als das Gericht im Saarland - und wimmelte den Versuch eines Pkw-Fahrers ab, seinen Bußgeldbescheid anzufechten. Das sächsische Landesgericht habe sich damit der Rechtssprechung anderer Oberlandesgerichte angeschlossen, die ebenfalls urteilten, dass der Blitzer keine Rohdaten speichern müsse. (SZ)