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Wer hat freie Wohnungen oder Häuser für Asylbewerber in Dresden?

Die Dresdner Stadtverwaltung sucht nach Möglichkeiten, um Asylbewerber unterzubringen. Das können Wohnungen, Häuser oder Grundstücke in allen Stadtteilen und Ortschaften sein. Was Anbieter dafür wissen müssen.

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Die Dresdner Stadtverwaltung sucht Wohnungen oder Häuser, in denen Asylbewerber untergebracht werden können.
Die Dresdner Stadtverwaltung sucht Wohnungen oder Häuser, in denen Asylbewerber untergebracht werden können. © Archiv/Sven Ellger

Dresden. Die Stadt sucht nach Möglichkeiten, Asylbewerber unterzubringen. Mit 2.200 rechnet die Verwaltung bis zum Jahresende, Dresden hat per Gesetz die Pflicht, sie aufzunehmen. Derzeit werden Notunterkünfte in Containern diskutiert, doch eigentlich will Dresden Asylbewerber in erster Linie in freien Wohnungen oder Heimen unterbringen. Die Messe, Sporthallen, Wohncontainer oder -zelte sind Notlösungen, die möglichst vermieden werden sollen.

Deshalb sucht die Stadtverwaltung weitere Unterbringungsmöglichkeiten, insbesondere Wohnungen in allen Stadtteilen und Ortschaften. Aber auch Gebäude und Grundstücke, die sich für Asylunterkünfte eignen, seien von Interesse, teilt das Rathaus mit. Eigentümer, Hausverwaltungen und Projektentwickler können ihre Immobilienangebote an das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung richten.

Die Stadtverwaltung hat auf Ihrer Internetseite unter www.dresden.de/asylunterkunft-melden eine Checkliste mit den Anforderungen an solche Unterkünfte bereitgestellt. Dort gibt es auch ein Online-Formular, mit dem potenzielle Vertragspartner ihre Angebote übermitteln können.

Alternativ können Exposees per E-Mail gesendet werden an: [email protected]. Einen Mustermietvertrag stellt das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung auf Nachfrage zur Verfügung.

Welche Anforderungen an Unterkünfte in Dresden gestellt werden

Die angebotenen Wohnungen bzw. Apartments sollten mit Selbstversorgerküche und eigenem Bad ausgestattet sein. Im Idealfall seien sie möbliert, das sei aber kein "Muss". Die Wohneinheiten sollten für mindestens zwei Jahre zur Verfügung stehen.

Außerdem gibt es spezielle bauliche und technische Anforderungen, die die Unterkünfte erfüllen sollen. So müssen beispielsweise pro Person mindestens sechs Quadratmeter Nutzfläche zum Wohnen und Schlafen zur Verfügung stehen. Das schreibt die Verwaltungsvorschrift Unterbringung des Freistaates Sachsen vor, so die Stadt.

Um das Miteinander der alten und der neuen Nachbarn zu koordinieren und zu gestalten, hat die Stadt ein flächendeckendes System der Migrationssozialarbeit aufgebaut und vier regionale Integrationsbüros in freier Trägerschaft eingerichtet. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter begleiten Geflüchtete beim Ankommen und Einleben in ihrem neuen Wohnumfeld. Regionalkoordinatoren sind Ansprechpartner für die Nachbarschaften. (SZ/csp)

Weitere Informationen gibt es unter www.dresden.de/asyl.