Dresden. Vor einer Woche ist der 21-jährige Syrer Abdullah A. zur höchstmöglichen Strafe verurteilt worden. Für seinen Anschlag auf ein homosexuelles Paar im Oktober 2020 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Dresden (OLG) wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Da das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld feststellte, kann der Angeklagte für seinen schwulenfeindlichen Anschlag auf das Touristenpaar nicht mit einer Entlassung vor gut 20 Jahren rechnen.
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