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Mord in Dresden: Verteidiger kündigt Revision an

Für seinen Anschlag auf ein homosexuelles Paar muss ein Islamist ins Gefängnis. Sein Verteidiger ist überzeugt: Das Gericht hätte Jugendstrafrecht anwenden müssen.

Von Alexander Krause
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Abdullah A. (r.) wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Sein Anwalt Peter Hollstein (l.) hatte für den Mord zwar auch die Höchststrafe gefordert – allerdings nach Jugendstrafrecht.
Abdullah A. (r.) wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Sein Anwalt Peter Hollstein (l.) hatte für den Mord zwar auch die Höchststrafe gefordert – allerdings nach Jugendstrafrecht. © dpa/Sebastian Kahnert

Dresden. Vor einer Woche ist der 21-jährige Syrer Abdullah A. zur höchstmöglichen Strafe verurteilt worden. Für seinen Anschlag auf ein homosexuelles Paar im Oktober 2020 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Dresden (OLG) wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Da das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld feststellte, kann der Angeklagte für seinen schwulenfeindlichen Anschlag auf das Touristenpaar nicht mit einer Entlassung vor gut 20 Jahren rechnen.

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