Dresden
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Nachschlag für allerhand alte Sünden

Zwei Dutzend Diebstähle und Betrügereien, alle schon lange her. Für einen 46-Jährigen ging es am Amtsgericht Dresden um einiges. Am Ende kam er aus der Haft.

Von Alexander Schneider
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Dank seiner Kinder hat ein vielfach vorbestrafter Mann seit Jahren keine Straftaten mehr begangen. Doch wegen alter Sünden wurde er am Amtsgericht Dresden nun wieder verurteilt.
Dank seiner Kinder hat ein vielfach vorbestrafter Mann seit Jahren keine Straftaten mehr begangen. Doch wegen alter Sünden wurde er am Amtsgericht Dresden nun wieder verurteilt. © Archiv/Rene Meinig

Dresden. Mehr als 20 Jahre war Abdelaziz T. schwer unterwegs. Immer auf der Suche nach Geld. Erst war es seine Drogensucht, später seine Spielsucht, die ihn zu seinen Streifzügen durch das Strafgesetzbuch veranlassten – gemeinschaftlicher Diebstahl, schwerer Raub, Bestechung, Drogenhandel, Körperverletzung. T. hatte fast nichts ausgelassen.

Zuletzt wurde der 46-jährige Algerier im August 2017 wegen Computerbetruges in fünf Fällen verurteilt. Dann endete diese bemerkenswerte Serie. Der Mann, der seit 27 Jahren in Deutschland lebt, neunmal vorbestraft ist und mehrfach auch für länger in Haft gesessen hat, soll seitdem keine krummen Dinger mehr gedreht haben.

Der Grund, das sagt er selbst und auch sein Verteidiger Martin Wissmann bestätigt das, seien die Kinder. T. habe sogar das Sorgerecht für sie vor Gericht erstritten und lebte mit ihnen in einer betreuten Einrichtung, um für sie da sein zu können.

Diebstahl, Betrug, Hehlerei

Das bedeutet nun aber nicht, dass der 46-Jährige nicht noch immer für volle Schreibtische bei der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht Dresden verantwortlich ist. Im September wurde er wieder verhaftet. Jetzt gab es ein Treffen zum Großreinemachen vor dem Schöffengericht des Vorsitzenden Richters Thomas Hassel.

Dort ging es um sieben Diebstähle, acht Betrügereien an Geldautomaten und weitere acht Taten, bei denen sich die Ankläger unsicher waren, ob T. die Dinge, die bei ihm sichergestellt wurden, gestohlen hatte oder ob er sie übernommen hatte, um sie zu Geld zu machen. Also kurz, in diesen acht Fällen wurde ihm Diebstahl oder Hehlerei vorgeworfen, was jedoch bezüglich des Strafmaßes unerheblich ist. Alle 23 Tatvorwürfe fanden in den Jahren 2016 und 2017 statt, vor T.s letzter Verurteilung.

Der Angeklagte gab alle 23 Vorwürfe zu. Sie hätten sich so zugetragen, wie sie in der Anklage stehen, so Wissmann. So hat T. etwa 750 Euro aus einem Porzellan-Geschäft an der Frauenkirche mitgehen lassen, stahl Handys und Geldbörsen in Hotels, Laptops aus Büros und sozialen Einrichtungen. Weitere gut 2.500 Euro machte der 46-Jährige, indem er erbeutete EC-Karten an Geldautomaten einsetzte, weil die Bestohlenen so dumm waren, auch ihre Pin-Nummer in der Börse aufzubewahren.

Kurze Beweisaufnahme

Auch die übrigen Vorwürfe seien Diebstähle seines Mandanten, sagte Verteidiger Wissmann, Fahrräder, Handys, Laptops. Nur ein Ultraschall-Messgerät im Wert von mehr als 1.500 Euro, das habe T. nicht gestohlen, sondern ein Kumpel. Erfreulich sei, so der Anwalt, dass T. nichts mehr mit Drogen zu tun habe. T.s Problem sei schon früh seine Drogensucht gewesen. Eine Lehre zum Restaurant-Fachmann habe er abgebrochen.

Dank des umfangreichen Geständnisses brauchte das Gericht keine Zeugen zu vernehmen. Der 46-Jährige erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Darin enthalten ist auch die Bewährungsstrafe in Höhe von sechs Monaten aus dem August 2017.

Richter Hassel attestierte dem Angeklagten eine positive Sozialprognose. Nun hoffe das Gericht, dass der Mann auch seinen Aufenthaltsstatus klärt und arbeiten geht, um seine Familie zu ernähren. Nach fast drei Monaten in Untersuchungshaft kam T. nun wieder auf freien Fuß. Das Urteil ist rechtskräftig.

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