SZ + Dresden
Merken

Prozess: Po-Kneifen in Rosis Amüsierlokal

Ein 33-jähriger Dresdner DJ wurde immer wieder Opfer einer Altenpflegerin. Die Frau stellte ihm jahrelang nach. Jetzt treffen sie sich vor Gericht.

Von Alexander Schneider
 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Eine 39-jährige Altenpflegerin muss viel Geld bezahlen, weil sie jahrelang einen Mann belästigt hatte, in den sie verliebt war. Oder noch ist, man weiß es nicht. Sie stand jetzt vor dem Amtsgericht Dresden.
Eine 39-jährige Altenpflegerin muss viel Geld bezahlen, weil sie jahrelang einen Mann belästigt hatte, in den sie verliebt war. Oder noch ist, man weiß es nicht. Sie stand jetzt vor dem Amtsgericht Dresden. © Archiv/Rene Meinig

Dresden. Geschenke können nerven, Einladungen auch, Po-Grabschen erst recht. Jahrelang ist ein Dresdner Bibliotheksmitarbeiter und DJ von einer 39-jährigen Frau verfolgt worden. Sie hatte wohl die besten Absichten, doch nicht verstanden, dass „nein“ auch wirklich „nein“ bedeutet. Am Freitag stand die Altenpflegerin aus Tschechien vor dem Amtsgericht Dresden – wegen Nachstellung und sexueller Belästigung.

Laut Anklage hat die Frau zwischen Oktober 2019 und Mitte 2020 mit ihren Annäherungsversuchen, Geschenken und Kontaktaufnahmen auf vielen Kanälen den 33-jährigen Dresdner in seiner Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigt. Gipfel war, dass sie dem DJ in Rosis Amüsierlokal mehrfach ans Hinterteil gefasst hatte.

Der Verteidiger beeilte sich, seine Mandantin als etwas eigen darzustellen, sie sei eine „leicht esotherisch angehauchte Person“. Es sei ihre Art, anderen Geschenke zu machen. „Sehen Sie, mir hat sie heute auch eine Flasche Becherovka mitgebracht“, sagte der Anwalt und schwenkte eine Papiertüte. Die Frau habe ihre Handlungen im Kampf um den 33-Jährigen als adäquat angesehen: „Sie war sehr verliebt.“

Die Angeklagte habe "seine Aura" spüren wollen

Sie habe den DJ in dem Kietz-Klub auf der Eschenstraße aber nicht sexuell belästigt. Sie sei ihm mit der Hand über den Rücken gefahren, „um seine Aura zu spüren“. Nun sei die Sache beendet. Letzte Woche habe sie sich formell von ihm verabschiedet, so der Verteidiger. Da seine Mandantin noch nie mit der Justiz zu tun gehabt habe, hoffte er auf eine Einstellung des Verfahrens.

Der Zeuge berichtete, die letzte Nachricht der Angeklagten sei noch keine 24 Stunden alt. Schon seit mehreren Jahren tauche die Frau regelmäßig in der Zentralbibliothek mit Geschenken auf: Smoothies, Obst, tschechischer Honigkuchen, Tee. Unablässig habe sie ihm Nachrichten, meist belangloses Zeug, geschrieben und Zettel zugesteckt. Liebessschwüre..

Er habe sich beobachtet gefühlt. Wenn er mit Kunden in der Bibliothek sprach, tauchte die Frau plötzlich auf, oder es standen ihre Päckchen auf seinem Platz. Auch Kollegen hätten Geschenke von ihr bekommen. Bis heute kann er sich nicht erklären, wie die Angeklagte an seine Handynummer gekommen war. Er erhielt Nachrichten per SMS und WhatsApp, sie schrieb ihm auf seiner Facebook-Seite und, noch schlimmer, auch auf seiner zweiten Facebook-Seite, wo er als DJ für sich wirbt.

Reinster Stress

Als die Frau herausbekommen habe, dass er in Roses Amüsierlokal auflegt, habe sie ihn auch dort aufgesucht. Stundenlang habe sie ihn an seinem DJ-Pult belagert, Getränke gebracht – und dort habe sie ihn auch mehrfach in den Po gekniffen. Der 33-Jährige bezeichnete die Kontaktsuche durch die Angeklagte als reinsten Stress. Er wolle jetzt einfach nur, dass es vorbei ist.

„Auch meine Freundin hatte Angst vor ihr“, sagte der Zeuge. Seine Partnerin sei nicht mehr mit ins Rosis gekommen, als die Angeklagte auch sie dort angefasst habe. Was, wenn die Frau jetzt auch noch vor der Wohnungstür steht? Doch so weit kam es bislang nicht.

Nach ihrem Geständnis hatte die Angeklagte gefragt, ob sie sich bei dem Geschädigten entschuldigen dürfe. Das sei natürlich möglich, entgegnete Richterin Sandra Milde. Doch nur im Gerichtssaal vor aller Augen, nicht ohne Aufsicht davor, wie es die 39-Jährige vorgeschlagen hatte.

Nach einem Rechtsgespräch mit den Prozessbeteiligten stellte Richterin Sandra Milde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 1.500 Euro vorläufig ein. Die Angeklagte darf zu dem DJ im nächsten halben Jahr keinerlei Kontakt aufnehmen: „Sonst sitzen sie wieder vor Gericht.“

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter "Dresden kompakt" und erhalten Sie alle Nachrichten aus der Stadt jeden Abend direkt in Ihr Postfach.

Mehr Nachrichten aus Dresden lesen Sie hier.