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Prozess in Dresden: Psychiaterin hat akuten Alarmhinweis ignoriert

Ein 29-Jähriger nahm sich 2020 in Dresden das Leben. Kurz zuvor war er in einer Klinik und hatte seine Suizidgedanken geäußert.

Von Alexander Schneider
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Eine Psychiaterin stand nun wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Dresden. Sie soll die Hinweise einer Kollegin zur akuten Situation eines Patienten nicht hinterfragt haben.
Eine Psychiaterin stand nun wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Dresden. Sie soll die Hinweise einer Kollegin zur akuten Situation eines Patienten nicht hinterfragt haben. © Symbolfoto: Marion Doering

Dresden. Am Mittag des 2. Juni 2020 nahm sich ein 29-jähriger Mann in der Dresdner Heide das Leben. Die Spurenlage war damals offensichtlich eindeutig. Doch die Beamten stellten bei dem Mann frisch verbundene Wunden fest. Das war der Beginn eines Verfahrens, das am Mittwoch vor dem Amtsgericht Dresden einen vorläufigen Abschluss fand. Denn dieser Suizid wäre aus Sicht der Staatsanwaltschaft vermeidbar gewesen, weil der Mann zuvor offensichtlich Hilfe gesucht hatte.

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