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30.000 Euro von der Mutter in Deutschland gestohlen? Eine Texanerin in Trouble

Eine 70-Jährige aus den USA soll ihre Mutter in Dresden bestohlen haben. Es ist ein seltsamer Fall, mit einem für die Angeklagte erfreulichen Ende.

Von Alexander Schneider
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Eine Rentnerin aus Texas musste nun als Angeklagte vor dem Amtsgericht Dresden antreten. Es ging um 30.000 Euro, von denen bis heute jede Spur fehlt.
Eine Rentnerin aus Texas musste nun als Angeklagte vor dem Amtsgericht Dresden antreten. Es ging um 30.000 Euro, von denen bis heute jede Spur fehlt. © Symbolfoto: Norbert Millauer

Dresden/Texas. Es war Anfang der 90er-Jahre, als eine heute 70-jährige Hessin nach Texas/USA zog. Heute hat sie daher manchmal Probleme, ein entsprechendes deutsches Wort zu finden. Etwa für "Trouble" – Ärger. Von diesem allerdings hatte sie einigen. Am Dienstag hatte die Texanerin einen ungewöhnlichen Termin am Amtsgericht Dresden – als Angeklagte.

Es geht um einen Strafbefehl wegen Diebstahls. Im Mai 2022 soll die rüstige Frau eine Geldkassette mit 30.000 Euro aus der Wohnung ihrer Mutter in Dresden gestohlen haben, so der Vorwurf. Weil sie die Geldstrafe von 3.600 Euro nicht akzeptierte, saß sie nun vor Richter Jochen Meißner: "Ich will aussagen", sagte sie.

Ihren hessischen Akzent kann die geborene Frankfurterin dabei nicht verheimlichen. Es sei ein längerer Aufenthalt gewesen, weil ihr Vater Ostern 2022 verstorben sei. Die ersten Tage habe sie wie immer in einem Hotel übernachtet, um ihre betagten Eltern nicht zu belasten. Sie sei am Gründonnerstag gekommen, da habe ihr Vater noch gelebt. Nach Ostern habe sie drei Wochen in der elterlichen Wohnung gewohnt. "Sie war immer bei mir, ich habe neben ihr geschlafen", berichtete die Angeklagte. Einen Tag nach der Beerdigung sei sie zurück nach Texas geflogen.

Von dort habe sie ihre Mutter angerufen, um zu sagen, dass sie gut angekommen sei: "Ja, und mein ganzes Geld hast Du auch mitgenommen!", habe ihre Mutter erwidert. Die 89-Jährige sei krank. Demenz. Die Ärzte hätten einen Haufen Adressen hinterlassen, "wo wir hinsollen. Aber Mutter sagt: Sie braucht das nicht."

"Ich habe das Geld nicht genommen."

Zweimal im Jahr sei sie in Dresden, um sich um ihre Mutter zu kümmern, die bis heute alleine lebe. Derzeit suche sie einen Platz für die Frau. Zum Vermögen ihrer Eltern könne sie nichts sagen. Das habe sie nie interessiert. Auch von der Kassette habe sie nichts gewusst: "Ich habe das Geld nicht genommen." Weiter beklagte sich die gelernte Maßschneiderin, dass sie häufig Probleme, Trouble, bei der Einreise habe. Seit der Tatvorwurf im Raum sei, werde sie intensiver kontrolliert.

Ein Anwalt habe ihr 2023 jeden Kontakt mit ihrer Mutter untersagt, da habe sie nicht mehr angerufen. Anfang 2024 habe sich die Mutter gemeldet, über ihre Einsamkeit geklagt. Seitdem sprechen die Frauen wieder miteinander.

Auf Nachfrage des Richters fiel der Angeklagten ein, dass die Geldkassette im November 2023 angeblich aufgetaucht sei. Das habe ihre Mutter erzählt, sie hätte aber nicht gesagt, wie viel Geld sich darin befunden habe: "Das weiß sie nicht mehr."

Als der Richter bei der Vernehmung der Mutter den Betrag von 30.000 Euro nannte, reagierte sie überrascht, konnte keine Frage beantworten. Ja, sie hätte "ein bisschen Geld zu Hause gehabt, 500 Euro, so etwa?" Erst jetzt habe sie die Kassette gesehen, kurz bevor ihre Tochter kam. "Die Kassette soll verschwunden sein", sagte Meißner. "Das weiß ich auch nicht mehr", antwortete die demenzkranke Zeugin.

Richter Meißner brach die Vernehmung mangels Erfolgsaussicht ab und schlug vor, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwältin lehnte eine Einstellung jedoch ab, der Betrag sei zu hoch für eine Zustimmung. Sie sehe aber, gleichwohl, den Tatvorwurf auch nicht bestätigt, was übersetzt bedeutet, dass sie einen Freispruch fordern wird.

So kam es auch. Auch Richter Meißner sprach die Angeklagte frei: "Die Kosten und notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt die Staatskasse." Der vermeintliche Trouble der Angeklagten auf den Flughäfen habe laut Meißner jedoch nichts mit diesem Verfahren zu tun, müsse, wenn überhaupt, eine andere Ursache haben.