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Er ist von rechten Demos bekannt: Mann wegen Revolver-Besitzes in Dresden vor Gericht

Ein Dresdner besucht regelmäßig rechtspopulistische Demonstrationen in Dresden. Wegen zwei verbotenen Waffen musste er sich nun vor dem Amtsgericht verantworten.

Von Alexander Schneider
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Am 15. Dezember 2021 durchsuchten Spezialkräfte des Landeskriminalamtes mehrere Wohnungen in Dresden. Anlass waren vermeintliche Drohungen gegen den Ministerpräsidenten Sachsens in sozialen Medien. Nun stand ein Rentner wegen damals sichergestellter Waffe
Am 15. Dezember 2021 durchsuchten Spezialkräfte des Landeskriminalamtes mehrere Wohnungen in Dresden. Anlass waren vermeintliche Drohungen gegen den Ministerpräsidenten Sachsens in sozialen Medien. Nun stand ein Rentner wegen damals sichergestellter Waffe © Archivfoto: dpa/Robert Michael

Dresden. Ein 66-jähriger Dresdner besucht seit Jahren regelmäßig Demonstrationen in Dresden und Umgebung, gerne rechtspopulistisch bis rechtsaußen. So ergab es sich in der Corona-Zeit, dass der inzwischen prominente Protestmitorganisator in einer Chatgruppe mit Gleichgesinnten landete, die sich lauthals darüber Gedanken machten, wie sie mit der Pandemie umgehen.

Zugegebenermaßen waren die in der Telegram-Gruppe "Dresden Offlinevernetzung" öffentlich geäußerten Gedanken nicht alle friedliebend und so entstand der Verdacht von Mordplänen gegenüber Sachsens Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU). Im Dezember 2021, nur wenige Wochen nach Bekanntwerden der vermeintlichen Pläne, fanden Hausdurchsuchungen bei den aktiveren Chat-Mitgliedern statt, auch bei dem 66-Jährigen.

Der böse Verdacht konnte zwar nicht bestätigt werden, weshalb die Ermittlungen wegen der Mordpläne erst vor Kurzem eingestellt wurden. Doch der ein oder andere "Zufallsfund" beschäftigt die Justiz auch noch mehr als drei Jahre nach den Razzien.

Jetzt fand sich auch der nicht vorbestrafte Rentner vor dem Amtsgericht Dresden wieder – wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz in zwei Fällen. So hatten die Beamten in der Wohnung des Angeklagten nicht nur einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker entdeckt, sondern auch einen schussfähigen Revolver, wenn auch ohne Munition.

Eine Lampe für die Füchse?

Der Angeklagte war mit seiner Verteidigerin Katja Reichel im Prozess und machte keine Anstalten zu leugnen. Er erklärte dem Richter, was es mit den Waffen auf sich habe. Der Revolver sei ein Familienerbstück und die Taschenlampe habe er in Tschechien erworben, die sei da frei verkauft worden. Ja, die Elektro-Impuls-Funktion sei ihm bekannt gewesen. Seine Frau nutze die Lampe, vertreibe Füchse aus dem heimischen Garten - "wir hatten wirklich welche da". Der Richter entgegnet, dass in Tschechien auch Böller zu haben seien, die hierzulande jedoch unter das Sprengstoffgesetz fielen, weil sie so gefährlich seien.

Ein Zeuge vom Landeskriminalamt Sachsen sagte, bei der kleinen, kurzläufigen Schusswaffe handle es sich um einen sogenannten Radfahrer-Revolver. Die seien Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts in einer Vielzahl unterschiedlicher Modelle und Hersteller im Umlauf gewesen. Mit der Waffe habe man sich vor gefährlichen Hunden und anderem Getier geschützt. Das fragliche Modell sei erkennbar umgebaut worden und sei "schussfähig". Der Rentner sprach von einem "Strumpfband-Revolver" seiner Oma, kaum größer als eine Brille. Es sei eben ein Familienerbstück. Ob die Dame Radlerin war, ist nicht bekannt.

Der Richter stellte die Vorwürfe gegen eine Geldauflage von 600 Euro ein. Die Waffen ist der Angeklagte nun los. Wegen des Erbstücks eine Waffenbesitzkarte zu beantragen, lohne nicht, sagte der 66-Jährige beim Gehen.