Sprengstoff-Explosion: Anklage gegen Dresdner

Dresden. Die Brandursache war unklar, eine Fensterscheibe war geborsten, Glassplitter lagen auf der Straße: Als am 5. Dezember des vergangenen Jahres eine Wohnung in einem Hochhaus an der Fritz-Busch-Straße im Stadtteil Leubnitz-Neuostra in Flammen stand, wurden zwei Menschen schwer verletzt. Darunter war auch ein 49-Jähriger, der jetzt angeklagt worden ist.
Laut der Dresdner Staatsanwaltschaft hat der Mann selbst den Brand ausgelöst. Ihm werde vorgeworfen, dazu an diesem Tag kurz nach 23 Uhr eine Explosion ausgelöst zu haben. Dazu soll er den Ermittlern zufolge mehrere Spraydosen mittels Feuerzeugbenzin angezündet haben. Die heißen Behälter explodierten schließlich, die Druckwelle zerstörte das Küchenfenster. Kurz darauf stand sein Wohnzimmer in Flammen.
Als die Feuerwehr damals am Brandort eintraf, quoll bereits dichter Rauch aus der Wohnung im dritten Stock. Der Mann stand an einem Fenster, hinter ihm sahen die Brandschützer den Feuerschein.
Die Staatsanwaltschaft berichtet, der 49-Jährige habe sich das Leben nehmen wollen. Der Mann sei zur Tatzeit betrunken gewesen und wurde selbst verletzt. Er und eine Frau, die zu dieser Zeit in dem Haus zu Besuch war, mussten wegen Rauchvergiftungen ins Krankenhaus gebracht werden.
Weitere 21 Bewohner wurden evakuiert. Retter versorgten sie in fünf Einsatzfahrzeugen, danach wurden sie vorübergehend in einem Bus der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) untergebracht.
Der 49-Jährige war für die Ermittler kein Unbekannter. Er sei mehrfach vorbestraft gewesen und stand zur Tatzeit unter Bewährung, berichtet die Staatsanwaltschaft. Am Tag nach der Tat wurde er vorläufig festgenommen, ein Ermittlungsrichter schickte ihn ins Gefängnis. Seitdem sitzt er in einer Untersuchungshaft. Fragen der Ermittler zu der Tat hat er bisher nicht beantwortet.
Das Landgericht Dresden entscheidet jetzt über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage gegen den Dresdner. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht ebenfalls bestimmt.