Dresden. Wer im nächsten Jahr eine Straße oder Teile davon sperren lassen will, weil zum Beispiel Bauarbeiten geplant sind, muss dies bis zum 15. Oktober bei der Stadt anmelden. Darauf weist die Rathausverwaltung hin. Das betrifft auch andere Einschränkungen, die die Nutzung öffentlicher Straßen und Wege behindern, also alle sogenannten Sondernutzungen.
"Um Ordnung und Sicherheit, einen flüssigen Verkehrsablauf und vertretbare Verkehrsumleitungen zu gewährleisten, müssen diese rechtzeitig koordiniert werden", begründet die Stadtverwaltung diese Meldepflicht. Zuständig dafür ist das Straßen- und Tiefbauamt (Sachgebiet Straßensperrkoordinierung, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden; E-Mail [email protected]).
Auch Arbeiten, die schon in diesem Jahr stattfinden und 2022 weitergehen, müssen angemeldet werden. Wer sein Vorhaben erst nach dem Oktober-Termin meldet, muss damit rechnen, dass er die Genehmigung nur bekommt, wenn das mit allen zuvor gemeldeten Arbeiten und Sperrungen zusammenpasst. Um einen Antrag bearbeiten zu können, braucht die Stadt den Straßennamen, dazu unter anderem den genauen Abschnitt und den Sperrgrund.
Weitere Infos gibt es zum Beispiel auf einem Merkblatt zur Verfahrensweise bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum.