Dresden. Delikater Prozess vor einem Strafrichter am Amtsgericht Dresden. Der Niederlassungsleiter eines größeren Unternehmens in der Baubranche soll eine Praktikantin gegen deren Willen geküsst haben. Dafür hatte die Justiz den Mann per Strafbefehl verwarnt – doch selbst diese Strafe im untersten Bereich will der 43-Jährige nicht hinnehmen. Er hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Eineinhalb Jahre nach der mutmaßlichen Tat gab es ein Wiedersehen mit der Geschädigten.
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