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Zwei Millionen Euro: Bau-Chefs betrügen

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat zwei Serben angeklagt. Sie sollen eine siebenstellige Summe nicht gezahlt haben.

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Die Staatsanwaltschaft hat zwei mutmaßliche Betrüger angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft hat zwei mutmaßliche Betrüger angeklagt. © Archiv/Marion Doering

Dresden. Sie haben Menschen auf Baustellen für sich arbeiten lassen, aber nicht vernünftig bezahlt. Keine Rentenbeiträge, kein Krankenkassengeld, keine Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung haben sie für ihre Mitarbeiter überwiesen oder wenigstens nur einen Teil davon. Auch die Sozialkassen-Beiträge haben sie für sich behalten. Der Schaden: Insgesamt rund zwei Millionen Euro.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Dresden das Trio angeklagt. Es handelt sich um zwei Serben im Alter von 28 und 51 Jahren sowie um einen 47-jährigen Bosnier. Die zwei Serben waren Geschäftsführer einer Dresdner Baugesellschaft und haben seit Januar 2018 mehrere Arbeitnehmer beschäftigt. Allerdings haben sie bei "einer Vielzahl von Fällen" versäumt, diese Beschäftigung an die zuständigen Einzugsstellen der Sozialversicherung zu melden, so die Anklagebehörde.

Die Folge waren die ausbleibenden Zahlungen. Am 15. September 2020 flog das Trio auf. An diesem Tag durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft zwölf Wohnungen und Büros in Dresden, Riesa, Zeithain und Elsterwerda durchsucht. Dabei wurden umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, unter anderem Dokumente, Speichermedien und Handys, sowie rund 55.000 Euro in bar.

Dem 47-jährigen Bosnier legt die Staatsanwaltschaft unter anderem Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in vier Fällen zur Last. Ihm wird vorgeworfen, den beiden serbischen Beschuldigten in vier Fällen Hilfe geleistet zu haben. So soll er dazu beigetragen haben, schwarze Lohnzahlungen in erheblichem Umfang zu verschleiern.

Die beiden serbischen Beschuldigten sitzen sich seit 15. dem 15. September in Unter-suchungshaft. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Ein Verfahren gegen einen ursprünglich mitbeschuldigten 29-jährigen Tschechen wurde eingestellt. Ihm konnte keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte.

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