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Eine Verordnung sorgt für großen Ärger

Im Kampf gegen das Coronavirus erlässt der Freistaat eine Verordnung, die Bäcker zur Verzweiflung bringt.

Von Uta Büttner
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Die Bäckerei Liebe in Nossen hat auf eine neue Verordnung mit einem Schild in der Eingangstür reagiert.
Die Bäckerei Liebe in Nossen hat auf eine neue Verordnung mit einem Schild in der Eingangstür reagiert. © Claudia Hübschmann

Landkreis Meißen. Die Bäcker sind außer sich. Sie sollen, laut einer Verordnung vom Freistaat, die Türen ihrer Läden offen lassen, wenn sie keine Automatiktüren haben. Aber wer von den Bäckerläden hat sie schon? Grund ist natürlich, dass Kunden die Klinken nicht berühren müssen.

Die Bäcker wie auch Roland Krause aus Weinböhla können diese Anweisung nicht verstehen. In seiner Meißner Filiale in der Zaschendorfer Straße bekam er fünf Tage hintereinander wegen der neuen Regelung Kontrollbesuche. Mit Bußgeldern wurde gedroht, wenn er die Verordnung nicht umsetze. "Aber ich kann doch nicht bei den niedrigen Temperaturen die Türen offen lassen. Da werden meine Verkäuferinnen krank", sagt Roland Krause verzweifelt. "Ich bin schon froh, wenn meine Verkäuferinnen zur Arbeit kommen. Ich kann sie doch nicht in der Kälte stehen lassen." Und wenn sie krankheitsbedingt ausfallen würden, "dann lässt uns der Staat auch alleine." 

Alle angebotenen Kompromisse, wie das Verwenden von Händedesinfektionsmittel oder dem Auffordern zur Türöffnung mit der Schulter, wurden nicht akzeptiert. Alles unverständlich für den Bäcker. Zumal in Arztpraxen, selbst einigen Bankfilialen die Türen nach wie vor händisch geöffnet werden dürfen, erzählt er. "Und da kommt niemand kontrollieren." Enttäuscht ist Krause aber auch, weil er von der Bäckerinnung keine Hilfe bekommen hat. 

Lediglich Kreishandwerksmeister und Bäckermeister Peter Liebe aus Nossen gab ihm Tipps, der selbst erst einmal als Lösung ein Schild mit Informationen in die Eingangstür seiner Bäckerei hängte. Unter anderem teilt er darauf mit, dass die Tür aus hygienischen Gründen wie Staub und Abgase, nicht dauerhaft geöffnet bleiben kann. Zudem heißt es weiter, dass aus organisatorischen Gründen nicht nach jedem Kunden der Türgriff desinfiziert werden könnte. 

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Peter Liebe hat Glück, die Polizei hat das so akzeptiert. Für Roland Krause war der Weg beschwerlicher. Er suchte nach Kompromissen, fand aber lange Zeit keine Lösung. Anrufe bei Ordnungs- und Gesundheitsamt in Meißen halfen ihm nicht weiter. Selbst beim Wirtschaftsministerium bat er um Hilfe. Er erklärte auch, dass jahrelange Vorgaben zur Hygiene mit den geöffneten Türen damit plötzlich alle null und nichtig sind.

Außerdem räumte er ein, dass ein Masken-Tragen doch wesentlich effektiver sei, um die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren. Das Verbreiten über Flächen ist wie bekannt, nicht das Hauptproblem. Doch Masken gibt es eben nicht in ausreichender Anzahl, deshalb sei so eine Anweisung nicht möglich.

Zum Glück konnte am Ende eine Einigung gefunden werden. Roland Krause hat ein großes Plakat geschrieben, auf dem er die Kunden auffordert vor dem Laden zu warten, bis eine Verkäuferin die Tür öffnet.

Bleibt aber die Frage, warum es für Bäcker diese Verordnung gibt? In Bussen und Bahnen fassen die Menschen beispielsweise viel mehr an.

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