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Erbrecht: Vermachen und vererben

Die Begriffe vererben und vermachen bedeuten für viele das gleiche. Juristisch haben die beiden Worte allerdings eine unterschiedliche Bedeutung.

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Vermachen ist nicht gleich vererben. Was ist der Unterschied?
Vermachen ist nicht gleich vererben. Was ist der Unterschied? © AdobeStock/Westfotos.de (Symbolfoto)

Ein Erbe erhält meist den gesamten Nachlass des Verstorbenen. Der Begriff "Nachlass" meint mehr als das materielle Vermögen. Erben werden zudem Rechtsnachfolger des Erblassers. Damit überträgt sich nicht nur das positive Vermögen des Verstorbenen auf Begünstigte, sondern auch dessen eventuelle Schulden.

Werden in einem Testament nur bestimmte Vermögensgegenstände auf eine Person übertragen, nennt man das Vermächtnis. Erblasser können zum Beispiel Immobilien, Kunstwerke oder Geldbeträge einzelnen Personen vermachen.

Vermächtnisnehmer sind aber kein Erbe. Sie müssen innerhalb einer Frist bei den Erben einfordern, dass sie den Vermächtnisgegenstand herausgeben. Verweigern sich die Erben, muss der Vermächtnisnehmer seine Rechte einklagen. (dpa/tmn)