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Silvesterrandale: 27-Jähriger verurteilt

Nach den Ausschreitungen im Leipziger Stadtteil Connewitz musste sich ein Mann vor Gericht verantworten. Er stellte einem Polizisten ein Bein.

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Der Angeklagte (rechts) vor Gericht.
Der Angeklagte (rechts) vor Gericht. © dpa-Zentralbild

Von Sven Heitkamp

Leipzig. Nach den Silvesterkrawallen in Leipzig-Connewitz ist ein Beschuldiger bereits am Mittwochmorgen wegen eines tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung verurteilt worden. Das Amtsgericht verhängte in einem beschleunigten Verfahren gegen den 27-Jährigen eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. 

Laut dem Urteil hat der Straßenkünstler Satpal H. A. einem laufenden Polizisten ein Bein gestellt. Der Beamte fiel auf die Straße und zog sich leichte Blessuren an Ellenbogen und Knöchel zu. Zu Silvester hatten etwa 1000 Menschen am Connewitzer Kreuz im Leipzig gefeiert, unter ihnen aber auch einige militante Autonome. Aus der Menge heraus kam es ab etwa 00:15 Uhr zu schweren Auseinandersetzungen mit den Polizeibeamten. Sie wurden mit Steinen, Flaschen und Feuerwerkskörpern angegriffen.

Der Straßenkünstler, der keine Berufsausbildung und zurzeit keinen festen Wohnsitz hat, gestand die Tat zum Auftakt des Prozesses und entschuldigte sich bei dem Polizisten. „Es war eine riesengroße Dummheit“, sagte Satpal H. A. „Es tut mir sehr leid.“ Er hatte an dem Abend getrunken, die Polizei stellte etwa 0,7 Promille fest.

 Betroffen von seiner Attacke war ein 29-jähriger Gruppenführer einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit, der mit einer kleinen Gruppe von Beamten zu einem Einsatz gerufen worden war. Der Polizeiobermeister trug bei dem Angriff Helm, Overall, Schutzweste und schwere Stiefel. Einer seiner Kollegen sagte als Zeuge, der Angeklagte habe ihm sogar in die Beine getreten.

Mit dem Angriff auf einen schwerverletzten Polizisten in der Silvesternacht hat das Ereignis von Satpal H. A nichts zu tun. Es passierte etwa eine Stunde später. Der linksextremen Szene in Connewitz scheint er auch nicht anzugehören, da er jahrelang als Straßenkünstler durch Europa gereist war, derzeit bei seiner Freundin in einem anderen Stadtteil wohnt und lediglich zur Silvesterfeier nach Connewitz gefahren war. 

Richter Uwe Berdon folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Vorfall sei glücklicherweise „glimpflich ausgegangen“, so Berdon. Doch wer Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte leiste, stelle das Gewaltmonopol des Staates in Frage. Für den Verurteilten spreche, dass er nicht vorbestraft ist, alkoholisiert war, geständig sei und seinen Fehler eingesehen habe. „Ich glaube, Sie haben daraus gelernt“, sagte Berdon. Beide Seiten akzeptierten das Urteil, es ist damit rechtskräftig.

Die juristische Aufarbeitung der Geschehnisse ist damit allerdings noch lange nicht vorbei. Die Staatsanwaltschaft führe noch elf weitere Strafverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte, sagte Behördensprecher Ricardo Schulz. Drei von ihnen im Alter von 29, 30 und 32 Jahren sitzen in Untersuchungshaft. Zudem gibt es ein allgemeines Verfahren gegen Unbekannt wegen Landfriedensbruchs sowie die Ermittlungen wegen der heftigen Tritte gegen den 38 Jahre alten Polizisten. Dieser lag mehrere Tage im Krankenhaus. (mit dpa)

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