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Ostritz geht bei Kita-Gebühren ganz neue Wege

Ostritz hat sich für eine automatische Anpassung an die wahren Kosten entschieden. Wir erklären, warum, was Eltern erwartet und wo dieses Prinzip schon läuft.

Von Anja Beutler
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Wie hoch sollen die Kitabeiträge sein? Ostritz geht da nun neue Wege.
Wie hoch sollen die Kitabeiträge sein? Ostritz geht da nun neue Wege. © Uwe Anspach/dpa (Archiv)

Für Ostritz ist es ein Paradigmenwechsel: Wie viel die Eltern für Krippe, Kita und Hort bezahlen müssen, regelt künftig nicht mehr der Stadtrat jedes Jahr neu nach langer Debatte und gegebenenfalls per Beschluss. Demnächst passen sich die Beiträge jährlich automatisch an die tatsächlich anfallenden Betriebskosten an. Das Prinzip nennt sich Dynamisierung und der Ostritzer Rat hat dies einstimmig beschlossen.

Dabei kann sich Ostritz nicht völlig frei aussuchen, wie viel Prozent der Kosten auf die Eltern umgelegt werden: Der Freistaat hat festgelegt, dass generell bei Krippenplätzen zwischen 15 und 23 Prozent und bei Kindergarten und Hort je zwischen 15 und 30 Prozent der Betriebskosten verlangt werden dürfen. In Ostritz lag man da bislang bei der Krippe bei 15 Prozent, bei Kindergarten und Hort um 21 Prozent. Neu vorgeschlagen hat die Verwaltung nun für die Krippe 20 Prozent und für Kindergarten und Hort 26 Prozent - was zwangsläufig zu einer Verteuerung führt: Der volle Kindergartenplatz steigt in diesem Fall um 30 Euro pro Monat, beim Hort um 15.

Am drastischsten aber fällt das Ergebnis bei der Krippe mit einem Plus von 70 Euro pro Monat - von 225 auf 295 Euro - aus. Dieser Riesensprung machte auch den Stadträten Bauchschmerzen. So schlug Ines Fabisch (UB) vor, hier um ein Prozent tiefer zu gehen - damit läge die Stadt mit ihren Festlegungen immer jeweils vier Prozentpunkte über dem vorgeschriebenen Minimum, das man ansetzen kann. Genau so wurde der Vorschlag beschlossen. "Das ist mir echt schwergefallen", kommentierte Fabisch die Entscheidung für die Dynamisierung, "aber die Kindereinrichtungen sind nun mal der größte Posten im kommunalen Haushalt." Und während der Anteil der Kitakosten, den der Freistaat Sachsen trägt, seit Jahren gleich bleibt, müssen die Kommunen Preiserhöhungen ausgleichen und zudem schauen, dass sie Eltern nicht zu stark belasten. Da Ostritz aktuell enorme Schwierigkeiten hat, überhaupt einen tragfähigen Doppelhaushalt zusammenzubekommen, ist der Schritt auch ein Teil der nötigen Konsolidierungsbemühungen.

Start im August

Was aber heißt das konkret für die Eltern? Und hat der Stadtrat gar keinen Einfluss mehr? "Die neue Regelung tritt zum 1. August 2023 in Kraft", steckt Verwaltungsleiterin Manuela Aedtner den Termin ab. Dass Ostritz die Regelung nun beschlossen hat, liegt auch daran, dass mit den Trägern der Kindereinrichtungen gesprochen werden musste. Immer zum Schuljahresbeginn wird der jeweils automatisch angepasste Preis künftig gelten. Die Stadträte haben allerdings weiterhin ein Veto.

Es entfällt aber die jährliche Debatte nach der Betriebskostenabrechnung und damit auch die Entscheidung, ob es sich die Stadt noch einmal leisten kann, entstandene Mehrkosten selbst zu finanzieren und die Eltern dafür zu verschonen. Rein politische Diskussionen - gerade in Wahlkampfzeiten - entfallen damit ebenso. "Vielleicht werden mit der neuen Regelung in den Einrichtungen aber auch neue Anreize gesetzt, sparsam zu handeln", hofft Stadtrat Michael Deckwart (FDP).

Dass Ostritz mit der Dynamisierung eine der ersten Kommunen im Süden des Kreises und im Kreis überhaupt ist, konnte Verwaltungsleiterin Aedtner bestätigen. Dem Kreis liegen aktuell keine genauen Kenntnisse vor, wie viele Kommunen dies bereits so praktizieren. Auch Roland Höhne (CDU), Sprecher des Sächsischen Städte- und Gemeindetags (SSG) im Kreis, hat bislang kaum von Orten gehört, die diese Entscheidung schon so getroffen haben.

Eine Gemeinde im Süden des Landkreises gibt es aber bereits: Beiersdorf. Bürgermeister Hagen Kettmann (parteilos) bestätigte auf SZ-Nachfrage, dass der Elternanteil mit den schwankenden Energiepreisen automatisch angepasst werde. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Gemeinderat gefasst. Das heißt aber auch: Der Elternbeitrag kann - bei einer Entspannung bei Energiepreisen oder der Sanierung einer Kita - auch mal wieder weniger werden.

Update, 12. Juni, 13.50 Uhr: In einer früheren Version des Textes hatten wir fälschlicherweise geschrieben, die Regelung gelte ab 1. August 2024. Das haben wir korrigiert und bitten den Fehler zu entschuldigen.